Freistellungsauftrag Postbank erteilen: Ihr Leitfaden

Von der Erstellung bis zur Änderung und Kündigung – hier erfahren Sie alles, was Sie über den Postbank Freistellungsauftrag wissen müssen.

Wie bei jeder anderen Bank kann auch bei der Postbank ein Freistellungsauftrag beantragt werden. Hier gelten die üblichen Freibeträge und Gesetze, der Bundesrepublik Deutschland.

Der Freibetrag Stand (2012) betrug für Einzelpersonen 801 Euro und für Ehepartner 1602 Euro. Normalerweise wird die Kapitalertragssteuer direkt an das Finanzamt überwiesen. Wird ein Freistellungsauftrag Postbank online erteilt, bleibt das Geld beim Kunden. Dieser ist dann auch selber für eine etwaige Versteuerung zuständig.

Aufträge gelten immer pro Bank

Wer mehrere Konten bei der Postbank besitzt, muss dort nur einmal einen Freistellungsauftrag Postbank erteilen. Das gilt für Sparbücher, Konten und Spar Cards. Nur, falls externe Unternehmen mit eingebunden sind, zum Beispiel Fremdkredite, Bausparer oder Kreditkarten, muss über diese auch noch extra ein Auftrag erteilt werden. Generell gilt, ein Freistellungsauftrag pro Bank. Sollte der Freiberater bereits bei einer Bank überschritten werden, ist natürlich kein weiterer notwendig. Wenn bei der Postbank beispielsweise 100 Euro und bei der Bank B, 300 Euro bestehen bleiben, so kann der Freistellungsantrag auf die beiden aufgeteilt werden.

Kapitalerträge genau abdecken und berechnen

Wer weiß, wie viele Kapitalerträge erzielt werden, sollte dies auch so einstellen. Der Auftrag sollte nicht zu hoch sein, weil der Kunde somit bei anderen Banken mehr Spielraum hat. Sollten bei der Postbank nur 200 Euro anfallen und der Freistellungsauftrag liegt genau bei 801 Euro, so gibt es bei der Bank B keinen Freibetrag mehr.

Auf solche Details sollte der Kunde unbedingt achten, sonst wird der Rest abgezogen. Da alle Banken das Freistellungsvolumen an das Finanzamt melden, sollte die Rechnung wirklich stimmen. Bei kleinen Abweichungen gibt es keine Probleme, dennoch sollte das Ganze im Rahmen bleiben.

Identifikationsnummer ist jetzt Pflicht

Seit 2011 muss jeder Kunde bei einem Postbank Freistellungsauftrag seine TIN (Identifikationsnummer) angeben. Diese Steuernummer wird von den Banken benötigt, weil sie diese dem Finanzamt meldet, dass ein Freistellungsantrag gestellt wurde. Die Nummer ist bei Einzelpersonen und auch bei Ehepaaren notwendig. Bestehende Freistellungsaufträge benötigen noch keine Nummer. Sollte der Auftrag verlängert oder verändert werden, so muss die Steuernummer nachgereicht werden.

Freistellungsauftrag Postbank für Kinder

Auch Kinder müssen für ihr Kapital eine Kapitalertragssteuer bezahlen. Da diese noch nicht geschäftsfähig sind, kann der Freistellungsauftrag nur von den Eltern beantragt werden. Hierbei müssen beide Erziehungsberechtigten unterschreiben.

Weigert sich einer der Beiden, so kann der Freistellungsauftrag leider nicht durchgeführt werden. Möglich ist es, den Postbank Freistellungsauftrag online zu bestellen oder direkt per Fax. Persönlich in der Filiale ist praktisch, weil der Kunde dort direkt das Postbank Freistellungsauftrag Formular erhält und unterschreiben kann.

Freistellungsauftrag jederzeit ändern

Wer seinen Postbank Freistellungsauftrag ändern möchte, kann dies direkt online tun oder in der Filiale. Ebenso kann der Kunde seinen Postbank Freistellungsauftrag einsehen und jederzeit erhöhen oder das Freibetragsvolumen verändern. Notwendig ist immer eine Unterschrift oder ein TAN beim Online Banking.

Ein Freistellungsauftrag kann bei der Postbank jederzeit gekündigt werden. Ein Ablaufdatum hat der Antrag nicht, sobald er bewilligt wurde, ist er bis aufs Weitere gültig, außer der Kunde wünscht ein bestimmtes Datum. Da sich immer etwas ändern kann, sind die Banken diesbezüglich flexibel.

Hier geht’s zum Freistellungsauftrag der Postbank

1. Was ist ein Postbank Freistellungsauftrag?

Ein Postbank Freistellungsauftrag ist eine Anweisung, die Sie Ihrer Bank geben, um Ihre Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag vom automatischen Steuerabzug zu befreien. Dieser Betrag, auch bekannt als Sparerpauschbetrag oder Freibetrag, ist der Höchstbetrag, den Sie steuerfrei verdienen können.

2. Warum benötigen Sie einen Postbank Freistellungsauftrag?

Der Hauptgrund für die Einrichtung eines Freistellungsauftrags besteht darin, den automatischen Abzug der Abgeltungssteuer auf Ihre Kapitalerträge zu verhindern. Ohne einen solchen Auftrag führt Ihre Bank automatisch 25% Abgeltungssteuer auf Ihre Kapitalerträge ans Finanzamt ab – zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

3. Wie hoch ist der Freibetrag?

Der jährliche Freibetrag beträgt 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für verheiratete Paare oder Lebenspartner, die zusammen veranlagt sind.

4. Wie erstellen Sie einen Postbank Freistellungsauftrag?

Leider ist es derzeit nicht möglich, einen Postbank Freistellungsauftrag online zu erstellen. Sie müssen das vorgefertigte Freistellungsauftrag-Formular verwenden, es ausfüllen und per Post, Fax oder persönlich in Ihrer Postbank-Filiale einreichen.

5. Was passiert, wenn Ihre Kapitalerträge den Freibetrag übersteigen?

Wenn Ihre Kapitalerträge den Freibetrag übersteigen, führt Ihre Bank automatisch Abgeltungssteuer auf die überschüssigen Erträge ab. Es ist daher wichtig, Ihren Freistellungsauftrag genau auf Ihre erwarteten Kapitalerträge abzustimmen.

6. Wie ändern oder kündigen Sie einen Postbank Freistellungsauftrag?

Sie können Ihren Postbank Freistellungsauftrag jederzeit ändern oder kündigen. Dazu müssen Sie ein neues Freistellungsauftrag-Formular ausfüllen und an die Postbank senden. Bei einer Änderung des Freistellungsauftrags sollte der geänderte Betrag nicht geringer sein als der bereits verbrauchte Betrag aus dem alten Freistellungsauftrag.

7. Postbank Freistellungsauftrag für Kinder

Auch für Kinder können Freistellungsaufträge bei der Postbank eingerichtet werden. Da Kinder jedoch nicht geschäftsfähig sind, müssen beide Erziehungsberechtigten den Antrag unterschreiben.

8. Was passiert, wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einrichten?

Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einrichten, wird Ihre Bank automatisch Abgeltungssteuer auf alle Ihre Kapitalerträge abführen. Sie können jedoch zu viel gezahlte Steuern später über Ihre Einkommensteuererklärung zurückfordern.

9. Wie können Sie Ihren Freistellungsauftrag online einsehen?

Sie können Ihren Freistellungsauftrag online einsehen, indem Sie sich in Ihr Postbank Online-Banking-Konto einloggen und unter „Service“ > „Freistellungsauftrag“ > „Freistellungsauftrag anzeigen“ auswählen.

10. Was passiert, wenn Sie mehrere Konten bei der Postbank haben?

Wenn Sie mehrere Konten bei der Postbank haben, müssen Sie nur einen einzigen Freistellungsauftrag für alle Ihre Konten einrichten. Der Freistellungsauftrag gilt dann für alle Ihre Anlage- und Sparkonten bei der Postbank.

Abschließend lässt sich sagen, dass der Postbank Freistellungsauftrag ein nützliches Instrument zur Steuerersparnis ist. Obwohl der Prozess der Einrichtung und Verwaltung eines Freistellungsauftrags etwas mühsam erscheinen mag, kann er Ihnen letztendlich helfen, Ihre Steuern effizient zu verwalten und Ihre Kapitalerträge zu maximieren.

Hier geht’s zum Freistellungsauftrag der Postbank