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Freistellungsauftrag-Rechner: Freibetrag auf mehrere Banken aufteilen

✓ Geprüft am 09.10.2026Rechtsstand 2026Quellen

Sie haben Tagesgeld bei der einen Bank, ein ETF-Depot bei der anderen? Tragen Sie ein, was Sie pro Jahr ungefähr an Erträgen erwarten. Der Rechner verteilt den Sparer-Pauschbetrag so, dass keine Bank Steuern abzieht, solange Sie unter dem Freibetrag bleiben.

Vereinfachte Rechnung ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Kursgewinne lassen sich schwer vorhersagen – planen Sie lieber etwas Puffer ein.

So rechnet der Rechner

Steuerpflichtig ist bei Zinsen und Dividenden der volle Betrag. Bei Aktienfonds und Aktien-ETFs sind nach § 20 Investmentsteuergesetz 30 % der Erträge steuerfrei (Teilfreistellung), bei Mischfonds 15 %. Für den Freistellungsauftrag zählt nur der steuerpflichtige Teil – ein Aktien-ETF mit 1.000 € Ertrag braucht also nur 700 € Freibetrag.

Liegen Ihre Erträge insgesamt unter dem Freibetrag, bekommt jede Bank ihren Bedarf plus einen anteiligen Puffer. Liegen sie darüber, verteilt der Rechner den Freibetrag im Verhältnis der Erträge – die Ersparnis ist dann in jedem Fall gleich hoch.

Bis zu welchem Guthaben bleibt alles steuerfrei?

Steuersätze im Überblick

KirchensteuerGesamtbelastungSteuer auf 1.000 € Ertrag
keine26,375 %263,75 €
8 % (BY, BW)27,819 %278,19 €
9 % (übrige Länder)27,995 %279,95 €

Die Kirchensteuer mindert die Abgeltungsteuer etwas (Formel aus § 32d Abs. 1 EStG), deshalb steigt die Gesamtbelastung weniger als 8 bzw. 9 Prozentpunkte.

Häufige Fragen zum Aufteilen

Was passiert, wenn ich bei einer Bank zu viel freigestellt habe?

Nichts Schlimmes – ungenutzter Freibetrag verfällt bei dieser Bank einfach. Ärgerlich ist es nur, wenn er dafür bei einer anderen Bank fehlt. Dann können Sie den Auftrag noch im selben Jahr ändern; die Bank verrechnet bereits einbehaltene Steuer.

Darf die Summe über 1.000 € liegen?

Nein. Die Banken melden Ihre Aufträge an das Bundeszentralamt für Steuern. Ist die Summe zu hoch, fällt das auf und Sie müssen nachzahlen.

Wie verteile ich, wenn ich die Erträge nicht kenne?

Nehmen Sie die Erträge des Vorjahres aus der Jahressteuerbescheinigung und passen Sie sie an die aktuellen Zinsen an. Im Lauf des Jahres können Sie jederzeit nachsteuern.

Quellen