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Freistellungsauftrag: Häufige Fragen kurz beantwortet

✓ Geprüft am 09.10.2026Rechtsstand 2026Quellen

Hier finden Sie die häufigsten Fragen rund um den Freistellungsauftrag mit kurzen Antworten. Jede Antwort verweist auf die Seite, die das Thema ausführlich erklärt. Alle Beträge entsprechen dem Rechtsstand 2026.

Grundlagen

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Eine Anweisung an Ihre Bank, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag ohne Abzug von Kapitalertragsteuer gutzuschreiben. Ohne Auftrag zieht die Bank vom ersten Euro an Steuer ab. Grundlage ist der Sparer-Pauschbetrag.

Wie hoch ist der Freistellungsauftrag 2026?

Höchstens 1.000 € pro Person, 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner. Bis 2022 waren es 801 € bzw. 1.602 €. Mehr unter Höhe und Aufteilung.

Für welche Erträge gilt der Freistellungsauftrag?

Für Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen, die Vorabpauschale und Kursgewinne aus Wertpapieren, auch für Zinsen aus Bausparverträgen. Nicht für Kryptowährungen und nicht bei ausländischen Banken. Details unter Kapitalertragsteuer.

Wie viel Steuer spare ich mit einem Freistellungsauftrag?

Ohne Kirchensteuer 26,375 % der freigestellten Erträge, also bis zu 263,75 € pro Jahr bei 1.000 € Freibetrag. Mit Kirchensteuer etwas mehr.

Einrichten und Ausfüllen

Wo stelle ich einen Freistellungsauftrag?

Bei jeder Bank, Bausparkasse oder jedem Broker in Deutschland, bei dem Sie Kapitalerträge haben – meist im Online-Banking, sonst per Formular. Anleitungen für einzelne Institute finden Sie auf der Startseite unter Banken.

Welche Angaben brauche ich?

Name, Geburtsdatum, Anschrift und Ihre Steuer-ID, beim gemeinsamen Auftrag auch die Daten des Partners. Ohne Steuer-ID ist der Auftrag unwirksam. Feld für Feld erklärt in der Ausfüllhilfe.

Gibt es ein einheitliches Formular?

Ja, das amtliche Muster des Bundesfinanzministeriums. Banken dürfen es gestalten, aber nicht inhaltlich ändern. Vordrucke finden Sie unter Formular und Vordruck.

Kann ich den Freibetrag auf mehrere Banken verteilen?

Ja, solange die Summe aller Aufträge 1.000 € bzw. 2.000 € nicht übersteigt. Bei einer Bank gilt ein Auftrag für alle Konten und Depots dort. Die passende Aufteilung berechnet der Rechner.

Muss ich den Freistellungsauftrag jedes Jahr neu stellen?

Nein, ein unbefristeter Auftrag gilt, bis Sie ihn ändern. Nur befristete Aufträge enden zum 31.12. des gewählten Jahres.

Familie

Was gilt für Ehepaare?

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können einen gemeinsamen Auftrag über bis zu 2.000 € oder getrennte Einzelaufträge erteilen. Nur der gemeinsame Auftrag ermöglicht die Verlustverrechnung zwischen den Partnern. Mehr unter Freistellungsauftrag für Verheiratete.

Brauchen Kinder einen eigenen Freistellungsauftrag?

Ja, wenn das Konto auf das Kind läuft. Kinder haben einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 €; alle gesetzlichen Vertreter unterschreiben. Siehe Freistellungsauftrag für Kinder.

Ändern, Kündigen, Fristen

Kann ich einen Freistellungsauftrag jederzeit ändern?

Erhöhen ja, senken nur bis zu dem Betrag, der im laufenden Jahr schon genutzt wurde. Anleitung unter Freistellungsauftrag ändern.

Kann ich einen Freistellungsauftrag rückwirkend erteilen?

Für das Vorjahr lässt das Steuerrecht einen neuen oder höheren Auftrag noch bis zum 31. Januar zu – nicht jede Bank bietet das aber an. Danach bleibt die Steuererklärung. Mehr unter Freistellungsauftrag rückwirkend.

Wie kündige ich einen Freistellungsauftrag?

Sie widerrufen ihn bei der Bank oder setzen ihn auf 0 €. Ein Auftrag, der noch nicht genutzt wurde, lässt sich rückwirkend zum 1. Januar widerrufen. Siehe Freistellungsauftrag kündigen.

Ich weiß nicht mehr, wo ich überall Aufträge habe. Was tun?

Online-Banking und Jahressteuerbescheinigungen aller Banken prüfen und eine Liste anlegen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie unter Überblick verloren.

Steuern und Sonderfälle

Muss ich Kapitalerträge trotz Freistellungsauftrag in der Steuererklärung angeben?

Meist nicht, wenn alles über deutsche Banken läuft. Pflicht ist die Anlage KAP etwa bei Erträgen ohne Steuerabzug aus dem Ausland. Freiwillig lohnt sie sich bei ungenutztem Freibetrag. Siehe Steuererklärung.

Brauche ich für den Bausparvertrag einen eigenen Auftrag?

Ja, bei der Bausparkasse selbst, denn ein Auftrag bei der Hausbank gilt dort nicht. Mehr unter Bausparvertrag.

Was ist eine NV-Bescheinigung?

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamts für Menschen mit geringem Einkommen. Sie stellt Kapitalerträge über den Freistellungsauftrag hinaus vom Steuerabzug frei, gilt höchstens drei Jahre und wird beim Wohnsitz-Finanzamt mit dem Vordruck NV 1 A beantragt. Wie der Antrag abläuft, zeigt nvbescheinigung.com.

Was passiert mit dem Freistellungsauftrag im Todesfall?

Er endet mit dem Tod. Ein gemeinsamer Auftrag von Ehegatten gilt bis zum Jahresende weiter, dann aber nur noch für die Erträge des hinterbliebenen Partners.

Kann ich bei einer ausländischen Bank einen Freistellungsauftrag stellen?

Nein. Ausländische Banken ziehen keine deutsche Kapitalertragsteuer ab. Die Erträge geben Sie in der Anlage KAP an; der Sparer-Pauschbetrag wird dann dort berücksichtigt.

Quellen