Freistellungsauftrag für Kapitalerträge der Bank berechnen 2023/2024/2025

Private Anleger haben die Möglichkeit auf einen Freistellungsauftrag. Diese können die Auszahlung der Kapitalerträge ohne Abzug der Steuer beantragen. Das bedeutet, die Kapitalertragssteuer wird nicht direkt an das Finanzamt gesendet, sondern wird dem Kunden ausbezahlt.

23 Fragen zum Freistellungsauftrag

INHALTSVERZEICHNIS

Was ist ein Freistellungsauftrag genau und für wen ist er interessant?

Jeder einzelne Kontoinhaber kann einen Freistellungsauftrag stellen.

Der Sparerpauschbetrag verhindert die automatische Abführung der Abgeltungssteuer bis 801 Euro. Für Ehepaare gilt die Verdoppelung. Für eingetragene Lebenspartnerschaften kann keine Freistellung für gemeinsame Konten gestellt werden. Der Steuerabzug ist in diesem Fall nur über die Steuererklärung zurückzufordern.

Mehr dazu lesen Sie im Artikel Abgeltungssteuer einfach freistellen.

Was ist ein Freistellungsauftrag und was gilt es zu beachten?

Definition:

Der Freistellungsauftrag entbindet Kontobesitzer von der Abgeltungssteuer bis 801 €, bzw. 1.602 €/Ehepaare.

Der Freistellungsauftrag kann auf mehrere Kreditinstitute, Konten aufgeteilt werden.

Achtung: Die Gesamtsumme darf nicht überschritten werden!

Der Antrag gilt für das laufende Jahr, kann auch unbegrenzt gestellt werden. Lesen Sie dazu mehr im Artikel Freistellungsauftrag Höhe: Was ist zu beachten?

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Was ist ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge?

Der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge umfasst

  • Zinseinkünfte von Konten,
  • Fondausschüttungen,
  • Dividenden und
  • Gewinne aus Wertpapieranlagen.

Er verhindert die automatische Abgeltungssteuer-Übermittlung durch Banken an Finanzämter.

Die Steuerfreibeträge von 801 €, bzw. 1.602 € bei Ehepaaren können auf mehrere Konten und Banken verteilt werden. Ein Freistellungsauftrag wird nur auf Antrag gewährt.

Wo finde ich einen Freistellungsauftrag-Vordruck?

Vordrucke für die Freistellungsaufträge erhalten Sie bei allen Banken oder als Downloads im Internet.

Auf unserer Seite können Sie die Vorlagen ebenfalls downloaden: Freistellungsauftrag Formular & Vordruck

Hier finden Sie eine Auflistung von Banken, wie Debeka, Sparkasse, Wüstenrot u. weitere, einschließlich dem Link zum Download.

Einfach downloaden, ausfüllen und bei der Bank einreichen.

Achtung: Achten Sie beim Splitting auf Höchstbeträge!

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Wann muss ich den Freistellungsauftrag abgeben bzw. einreichen?

Reichen Sie Ihren Freistellungsauftrag gleich bei der Eröffnung des Kontos oder Depots ein.

Der Freistellungsauftrag gilt jeweils vom 1.1. des lfd. Jahres bis Jahresende, kann auch unbegrenzt gestellt werden.

Sie können jederzeit Änderungen vornehmen, wenn sich beispielsweise Familiensituation oder Anzahl der Konten ändern.

Bei späterer Einreichung können Sie vorherige Steuerüberzahlung bei der Steuererklärung zurückfordern.

Wann muss ich den Freistellungsauftrag kündigen?

Soll nur das Konto bei der Bank geändert oder ein weiteres eröffnet werden, reicht eine Änderung des Freistellungsauftrags bei dieser Bank.

Bei einer Kontokündigung muss der Freistellungsauftrag im laufenden Jahr immer eigens gekündigt werden.

Bei der Bank gibt es spezielle Formulare. Näheres zu diesem Thema können Sie auf unserer Seite Lässt sich der Freistellungsauftrag kündigen? nachlesen.

Wann ist der Freistellungsauftrag notwendig?

Der Freistellungsauftrag ist immer zu stellen, wenn Sie bei einer Geldanlage Kapitalerträge erzielen oder Zinserträge zu erwarten sind.

Nicht nötig ist der Antrag, wenn Sie z.B. ein Girokonto ohne Guthabenverzinsung einrichten.

Die

  • Abgeltungssteuer,
  • Kirchensteuer und
  • der Solidaritätszuschlag

werden nur auf die Zinseinkommen, bzw. andere Kapitalerträge, nicht Einkommen oder Anlagesummen erhoben.

Was muss ich beim Freistellungsauftrag angeben, eintragen und was ankreuzen?

In jedem Fall müssen Sie die Steueridentifikationsnummer angeben.

Bei mehreren Konten führen Sie die

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  • Investmentgesellschaften,
  • Versicherungen,
  • Altersvorsorge,
  • Bausparkassen

auf, für die Sie den Antrag stellen möchten.

Beachten Sie dabei immer den Gesamthöchstbetrag für ein eigenes oder Ehepaar-Konto.

Alle weiteren Fragen sind einfach und nur wahrheitsgemäß zu beantworten.

Was ist die Identifikationsnummer beim Freistellungsauftrag?

Dabei handelt es sich um Ihre Steueridentifikationsnummer. Diese Nummer hat jeder Bundesbürger bis spätestens Mitte 2009 erhalten.

Die Angabe im Freistellungsantrag ist zwingend! Ohne diese Identifikationsnummer ist Ihr Freistellungsantrag nicht gültig.

Die Steueridentifikationsnummer finden Sie in Ihren Steuerunterlagen.

Nummer verlegt oder nicht gefunden? Auskunft erteilt Ihr Finanzamt.

Wer kann einen Freistellungsauftrag stellen?

Grundsätzlich kann den Freistellungsauftrag zur Nichterhebung der Abgeltungs-, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag jeder stellen, der Geldanlagen besitzt die Kapitalerträge erwirtschaften.

Auf diese Kapitalerträge (Zinsen etc.) wird die Steuer sonst von der Bank, Versicherung usw. ans Finanzamt abgeführt. Bei Versicherungen betrifft das z.B. die Kapitallebensversicherung, aber nicht die Haftpflichtversicherung.

Wie hoch war der Freistellungsauftrag: 2012, 2013 und 2014?

Mit dem Jahr 2009 wurde die einheitliche Abgeltungssteuer von 25 % für Kapitalerträge eingeführt.

Seitdem gilt als Freibetrag bei einem Freistellungsauftrag die Steuerfreisumme von 801 Euro für Einzelveranlagung und der doppelte Betrag für Ehepaare.

Diese Freistellungssummen haben sich in den vergangen Jahren nicht geändert.

Und wie hoch ist der Freistellungsauftrag 2015?

Auch im Jahr 2015 bleibt die seit 2009 gültige Festlegung von 801 Euro, bzw. für Ehepaare 1.602 Euro für den Freistellungsauftrag unverändert.

Veränderungen können Sie nur innerhalb dieser Beträge durch die Verteilung auf verschiedene Geldanlagen, wie beispielsweise Versicherungen und Banken vornehmen.

Wo bekomme ich den Freistellungsauftrag her?

Sie können das Formular für Ihren Freistellungsauftrag bei jedem Geldinstitut erhalten, bei dem Sie eine Geldanlage tätigen möchten – also:

  • bei der Versicherung oder
  • bei allen Banken und
  • der Sparkasse.

Auf der Seite Freistellungsauftrag: Formular & Vordruck dieses Portals klicken, können Sie die Formulare zudem direkt herunterladen.

Wo kann ich ihn stellen?

Den Freistellungsauftrag stellen Sie immer direkt bei der jeweiligen Bank, einer Sparkasse oder einer Versicherung Ihrer aktuellen Geldanlage.

Sie stellen jeweils den Freistellungsauftrag für den Teil des Freistellungsbetrags, den sie auf die betreffende Anlage verwerten möchten.

Insgesamt dürfen die Anträge allerdings nie die 801 oder 1.602 Euro überschreiten.

Und wo muss kann ich ihn einreichen?

Das ausgefüllte Formular mit allen Angaben, die die jeweilige Geldanlage betreffen, wird immer beim jeweils zuständigen Geldinstitut der Anlage eingereicht.

Wenn Sie den Betrag splitten möchten, achten Sie darauf, dass Sie auf die Formulare immer die zutreffenden Beträge eintragen.

Lesen Sie mehr dazu auf der Seite Freistellungsauftrag Höhe: Was ist zu beachten?

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Wo kann ich meinen Freistellungsauftrag einsehen?

Das Formular können Sie hier bei uns von verschiedenen Geldinstituten downloaden und einsehen: Freistellungsauftrag: Formular & Vordruck.

Tipp: Von Ihren ausgefüllten Freistellungsaufträgen sollten Sie vor dem Einreichen Kopien machen, die Sie jederzeit in Ihren eigenen Unterlagen einsehen können!

Die Geldinstitute erteilen Ihnen allerdings auch Einsicht.

Wann sollte ich einen Freistellungsauftrag erteilen?

Einen Freistellungsauftrag erteilen Sie bei jeder Geldanlage, die Zinsen oder andere Kapitalerträge verspricht. Festgeld, Altersvorsorge mit sofort- oder laufende Rente, ein Depot, die Kapitallebensversicherung und mehr.

Stellen Sie den Antrag, selbst wenn nur geringe Erträge zu erwarten!

Das Blatt kann sich wenden, und schon läuft ohne Freistellungsauftrag der Steuerabzug durch die Bank.

Wann ist es sinnvoll?

Ein Freistellungsauftrag ist immer sinnvoll bei der Konten- oder Depoteröffnung bei einem Kreditinstitut, das bisher von Ihnen keine Steuerfreistellung erhalten hat.

Den Freistellungsauftrag sollten Sie immer stellen, wenn Sie erstmalig ein

  • Festgeldkonto,
  • Tagesgeldkonto,
  • überhaupt ein Konto für Geldanlagen

eröffnen.

Ist die Anlage nur kurzfristig mit Zinsen unter dem Freistellungssatz, lohnt sich keine Freistellung.

Wann sollte ich meinen Freistellungsauftrag ändern?

Eine Änderung ist vorzunehmen, wenn bei der gleichen Bank

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  • alte Konten geschlossen werden,
  • sich die Anlagen ändern oder
  • wenn sich Ihr Familienstand geändert hat.

Nach einer Heirat ändern Sie auf Freistellung für Ehegatten, nach der Scheidung muss die alten Ehegattenfreistellung wieder geändert werden.

Nähere Infos dazu finden Sie im Artikel Freistellungsauftrag ändern: So einfach funktioniert es.

Wer bekommt bzw. braucht einen Freistellungsauftrag?

Jeder Bürger mit Geldanlagen, die Zinserträge oder ähnliche Erträge versprechen.

Eine Ausnahme bildet dabei zum Beispiel der Bausparvertrag mit Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie.

Diese Bausparverträge werden nicht von der Abgeltungssteuer erfasst und dafür brauchen Sie keinen Freistellungsauftrag.

Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag Abgeltungssteuer einfach freistellen.

Wer darf Freistellungsauftrag stellen?

Jeder Erwachsene, der eine Steueridentifikationsnummer besitzt kann einen Freistellungsauftrag stellen.

Auch Geldanlagen für Kinder werden von der Abgeltungssteuer erfasst.

Freistellungsaufträge für die Kinder müssen die Eltern oder andere Erziehungsberechtigte für diese stellen. Sie brauchen dafür auch keine gesonderten Formulare, sondern lediglich diese, die Sie auf unserer Seite Freistellungsauftrag Formular & Vordruck downloaden können.

Und wer erstellt mir den Freistellungsauftrag?

Den Freistellungsauftrag stellen Sie immer selbst.

Sie tun das, indem Sie die vorgedruckten Formulare für den Auftrag sorgfältig und lückenlos ausfüllen und bei ihrer Bank oder Versicherung einreichen.

Die Regelung der Erstellung von Freistellungsaufträgen beruht auf gesetzlichen Regelungen, denen die Vordrucke bei Banken und im Internet entsprechen.

Wer kontrolliert den Freistellungsauftrag und gibt ihn frei?

Auf der Basis des § 45 Einkommensteuergesetz (EStG) wird dem Bundeszentralamt für Steuern jeder Freistellungsantrag gemeldet, der in Anspruch genommen wurden.

Nicht bei der Antragstellung werden die Aufträge kontrolliert, bzw. gemeldet, sondern erst, wenn die Steuerersparnis vorgenommen wurde.

Freistellungsauftrag richtig ausfüllen: Was ist zu beachten?

Eigentlich sind die Vordrucke für die Freistellungsaufträge, die Sie bei Banken, Sparkassen, Versicherungen erhalten selbsterklärend.

Es kommt nur darauf an, dass Sie lückenlos in jede Zeile einen wahrheitsgemäßen Eintrag machen.

Beachten Sie, dass Sie bei einem gemeinsamen Konto für Ehepaare den doppelten Freibetrag, nämlich 1.602 Euro auf Ihre weiteren gemeinsamen Konten und Anlagen umlegen können.

Freistellungsauftrag berechnen: Wie geht das?

Berechnungen müssen Sie nur erstellen, wenn den Auftrag auf mehrere Anlagen splitten wollen oder mit höheren Zinseinnahmen als 801 Euro jährlich rechnen. Bei einer Geldanlage werden Sie diese Summe nicht überschreiten.

Achtung: Versteuert werden die Zinsen, nicht die Anlagebeträge.

Beim Splitting sollten sie die höheren Summen auf die ertragreichsten Anlagen rechnen. Online-Zinsrechner helfen dabei.

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Wie und wo kann ich meinen Freistellungsauftrag kündigen bzw. löschen?

Änderung, Kündigung oder Löschung vollziehen Sie bei der jeweiligen Bank Ihrer Geldanlage für Festgeld, Depot und mehr.

Änderungen können per Internet-Banking vorgenommen, Löschungen über ein angefordertes Formular beantragt werden.

Lesen Sie dazu auch unseren Artikel Freistellungsauftrag ändern: So einfach funktioniert es

Steuerersparnis durch den Freistellungsauftrag

Der Kunde kann auf Wunsch die Steuer so umverteilen, dass er weniger bezahlt.

Gibt es zum Beispiel ein Steuerguthaben, so muss der Kunde gar nichts überweisen.

Würde er den Freistellungsauftrag nicht beantragen, würde er das Geld später im Falle eines Guthabens wieder über die Steuererklärung retour erhalten.

Formulare Freistellungsaufträge finden Kunden direkt auf den Webseiten ihrer Banken oder in der Filiale. Die Abwicklung ist auch online möglich.

Mit einem Klick ist der Auftrag aktiviert und wird so auch von der jeweiligen Bank durchgeführt.

Pro Bank ist nur ein Freistellungsauftrag notwendig.

Ausgenommen sind Fremdprodukte, zum Beispiel Kreditkarten und Ähnliches. Dafür muss jeweils ein eigener Antrag gestellt werden. Immer dann, falls Fremdunternehmen mit im Spiel sind.

Bei Unklarheiten helfen die Bankberater gerne weiter.

Sparerpauschbetrag: Aufteilung ist kein Problem

Sparer gewinnen durch die Steuerfreibeträge. Alleinstehende können ohne Probleme 801 Euro sparen, ohne dass sie ihre Zinsen an das Finanzamt abdrücken müssen.

Bei Ehegatten gilt die Verdoppelung: 1.602 Euro.

Alles, was darüber geht, wird automatisch weitergeleitet – außer wie gesagt, der Kunde sorgt dafür, dass ein Freistellungsauftrag erteilt wird.

Wer möchte, kann die Beträge auch auf unterschiedliche Institute aufteilen.

Wer Konten bei unterschiedlichen Banken besitzt, muss jedoch aufpassen, dass die Zinsen die oben genannten Beträge nicht überschreiten.

Das Finanzamt wird das Ganze sowieso noch einmal durchrechnen, schummeln bringt leider gar nichts.

Beim Ausfüllen sollte der Kunde dennoch darauf achten, dass alles seine Richtigkeit hat. Bei Eheleuten müssen diese gemeinsam den Freistellungsauftrag bei allen Kreditinstituten, wo sie Konten haben, beantragen. Das gilt auch für einzeln geführte Konten.

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Beschränkung einzelner Konten nicht möglich

Manche Kunden haben mehrere Konten bei einer Bank.

Wer einen Freistellungsauftrag erteilt, kann dies nur für alle Konten der jeweiligen Bank tun.

Seit 2011 müssen Kunden zudem ihre Steueridentifikationsnummer bei der Bank angeben. Diese wird direkt an das Finanz Agentur Freistellungsauftrag übermittelt.

Bei einem alten Freistellungsauftrag für Kapitalerträge, wo noch keine Identifikationsnummer erforderlich war, ist dies bisher nicht nötig.

Ab 2016 ist für alle die Steueridentifikationsnummer Pflicht.

Kunden sollten sich bei alten Freistellungsaufträgen nochmals informieren, ob die Angabe der Identifikationsnummer erfolgt ist. Ohnehin ist die eigene Kopie des Auftrags ratsam.

Lohnt sich ein Freistellungsauftrag?

Natürlich, Freistellungsaufträge sollen die eigene Buchhaltung vereinfachen. Erstens gibt es den Sparer-Pauschbetrag und zweitens unterliegt der Werbungskostenpauschbetrag keiner Einkommensteuer.

Wer keinen Freistellungsauftrag beantragt, sorgt dafür, dass der Freibetrag direkt zum Finanzamt wandert.

Auch dann ist die Steuer nicht verloren. Fällt eine Einkommensteuer an, wird dieser Betrag direkt aberzogen. Ein etwaiges Guthaben wird dem Kunden in Form einer Steuergutschrift zurückbezahlt.

Online beantragen oder direkt in der Filiale

Einige Banken ermöglichen es, direkt den Freistellungsauftrag online zu beantragen.

Das bedeutet, der Kunde kann in seiner Internet Banking Bereich, die Kapitalerträge einsehen und den Status des Auftrages auf Wunsch verändern.

Leider sind noch nicht alle Banken auf den Zug der Online-Beantragung aufgesprungen. In der Praxis ist dies halb so schlimm.

Der Freistellungsauftrag Kapitalerträge wird nur einmal pro Jahr beziehungsweise je nach Laufzeit beantragt.

Zu Anfang sollten sich Kunden zudem in der Bank beraten lassen, welche Vorteile sie beim Freistellungsauftrag haben.

Zu Fragen kann bei der Bank ein Beratungsgespräch in Anspruch genommen werden. Vollkommen egal, ob ein Freistellungsauftrag Finanzamt erteilt wird oder nicht, Mitarbeiter der Banken helfen gerne weiter. Sie helfen nicht nur beim Ausfüllen des Freistellungsauftrages, sondern können auch den Freistellungsauftrag berechnen.

Ein Freistellungsauftrag Rechner kann dabei helfen!

Wir bieten Ihnen viele Informationen zum Thema Freistellungsauftrag. Banken werden vorgestellt und Kunden können erfahren, wie und wo sie den Auftrag bei der Bank stellen können.

Ebenso, werden einzelne Formulare vorgestellt und zum Download bereitgestellt, und es gibt Ratschläge in Sachen Kinder, Bausparvertrag und Kündigung. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Aktuelle Zinssätze sollten Kunden direkt vor der Beantragung bei ihrer Bank erfragen oder online einsehen.

Umfassende Information hilft viel Zeit und Geld zu sparen. Eine Freistellung der Kapitalerträge beantragen klingt komplizierter als es ist. In Wirklichkeit ist es ein Kinderspiel.