Der Freistellungsauftrag ist eine Einrichtung für private Anleger. Der Antrag kann bei einer Bank, bzw. bei einem Kreditinstitut gestellt werden, um so im Rahmen eines Sparerpauschalbetrages Ansprüche geltend zu machen. Wird dem Freistellungsauftrag stattgegeben, wird keine Abgeltungssteuer auf das Kapital erhoben.
Die meisten Kreditinstitute bieten den entsprechenden Antrag als vorgefertigtes Formular an, nichtsdestotrotz obliegt es dem Antragssteller und somit der Privatperson, den Antrag in seiner Richtigkeit zu stellen. Dabei sollten einige Dinge beachtet werden.
Die folgende Checkliste gibt Aufschluss darüber, was beim Freistellungsauftrag zu beachten ist:
- Die Richtigkeit des Antrags obliegt dem Antragssteller
- Der Höchstbetrag liegt bei 801 €, bzw. bei 1.602 € für Ehepaare
- Kapitalerträge bis zu diesen Beträgen bleiben steuerfrei
- Dividenden und Zinsen werden von den Finanzbehörden veranlagt, mit einem Freistellungsauftrag ist die Zinsbefreiung möglich
- Zuzüglich zum Freistellungsauftrag können Werbungskosten in Höhe von 51 € geltend gemacht werden
- Der Freistellungsauftrag kann nur von Privatpersonen eingereicht werden
- Der Freistellungsauftrag gilt nicht für Tafelpapiere
- Ob der Freistellungsauftrag für ein Treuhandkonto eingereicht werden kann, hängt davon ab, ob es sich dabei um ein Gemeinschaftskonto handelt
- Für betriebliche Kapitalerträge kann kein Freistellungsauftrag gestellt werden, diese Einkünfte falle in die jeweilige Kategorie der Gewinneinkunftsart