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Schwäbisch Hall Freistellungsauftrag: online erteilen bis 15. Dezember

✓ Geprüft am 09.10.2026Rechtsstand 2026Quellen

Bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall erteilen Sie den Freistellungsauftrag online im Kundenportal MEIN KONTO – dort können Sie ihn auch ändern oder widerrufen. Er muss bis zum 15. Dezember vorliegen; wird Ihr Guthaben früher ausgezahlt, schon vor der Auszahlung.

Auf einen Blick

Online
ja, im Kundenportal MEIN KONTO
Funktionen
anlegen, ändern, widerrufen
Frist
15. Dezember – bei Auszahlung im Jahr vor der Auszahlung
Kinder
nicht online, Formular über das Dialogcenter
Höchstbetrag
1.000 € pro Person, 2.000 € bei Zusammenveranlagung

Schritt für Schritt im Portal MEIN KONTO

  1. EinloggenRufen Sie die Anmeldeseite für den Freistellungsauftrag in MEIN KONTO auf und melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an.
  2. Formular öffnenIm Portal finden Sie ein Online-Formular, mit dem Sie einen Auftrag neu anlegen, einen bestehenden ändern oder ihn widerrufen.
  3. Steuer-ID und Betrag eingebenOhne Steuer-Identifikationsnummer wird kein Auftrag wirksam. Beim Betrag orientieren Sie sich an den erwarteten Guthabenzinsen.
  4. BestätigenSchließen Sie den Vorgang ab und prüfen Sie danach, ob der neue Betrag im Portal angezeigt wird.

Menüs Stand Oktober 2026 – Bezeichnungen im Portal können sich ändern. Im Zweifel hilft die Hilfeseite von Schwäbisch Hall.

Die Frist 15. Dezember – und die Ausnahme

Schwäbisch Hall verlangt, dass der Freistellungsauftrag bis zum 15. Dezember vorliegt. Wer den Termin verpasst, zahlt auf die Zinsen dieses Jahres zunächst Steuern – auch wenn der Freibetrag eigentlich noch frei wäre.

Die Ausnahme: Lassen Sie sich Ihr Bausparguthaben im Laufe des Jahres auszahlen – etwa bei Zuteilung oder Kündigung –, muss der Auftrag vor dieser Auszahlung da sein. Mit der Auszahlung werden auch die angesammelten Zinsen abgerechnet.

Rechenbeispiel: Bei der Auszahlung fallen 400 € Zinsen an, ein Freistellungsauftrag fehlt. Schwäbisch Hall behält 26,375 % ein, also 105,50 € (ohne Kirchensteuer). Zurück gibt es das dann über die Anlage KAP in der Steuererklärung.

Betrag ändern oder widerrufen

Auch Änderungen erledigen Sie in MEIN KONTO. Erhöhen geht jederzeit. Senken können Sie nur bis zu dem Betrag, der im laufenden Jahr schon in Anspruch genommen wurde. Den Widerruf bzw. das Senken auf den genutzten Betrag nutzen Sie, wenn Ihr Vertrag ausgezahlt ist und Sie den Freibetrag lieber bei Tagesgeld oder Depot einsetzen wollen. Wie Sie 1.000 € sinnvoll aufteilen, zeigt der Rechner; die allgemeinen Regeln stehen unter Freistellungsauftrag ändern.

Ehepaare und Kinder

Zusammen veranlagte Ehe- oder Lebenspartner können einen gemeinsamen Auftrag über bis zu 2.000 € erteilen – mit beiden Steuer-IDs. Was das für die Verlustverrechnung bedeutet, steht unter Freistellungsauftrag für Verheiratete.

Für minderjährige Bausparer geht es bei Schwäbisch Hall nicht online. Das Formular erhalten Sie über das Dialogcenter; unterschreiben müssen alle gesetzlichen Vertreter, in der Regel also beide Eltern. Mehr dazu: Freistellungsauftrag für Kinder.

Weitere Bausparkassen

Haben Sie Verträge bei mehreren Bausparkassen, braucht jede ihren eigenen Auftrag. Anleitungen gibt es für die LBS, Wüstenrot, die BHW und die Debeka. Grundsätzliches zur Steuer auf Bausparzinsen: Freistellungsauftrag für den Bausparvertrag.

Häufige Fragen zu Schwäbisch Hall

Brauche ich bei Schwäbisch Hall ein Papierformular?

Für Erwachsene beschreibt Schwäbisch Hall den Online-Weg über MEIN KONTO. Für Kinder gibt es ein Formular über das Dialogcenter.

Bis wann muss der Freistellungsauftrag bei der Bausparkasse sein?

Bei Schwäbisch Hall bis zum 15. Dezember. Wird Ihr Guthaben vorher ausgezahlt, muss der Auftrag schon vor der Auszahlung vorliegen.

Gilt der Auftrag für alle meine Bausparverträge?

Ja. Ein Freistellungsauftrag gilt bei einem Institut für alle Konten und Verträge. Sie brauchen also nicht pro Bausparvertrag einen eigenen.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Schwäbisch Hall führt dann Abgeltungsteuer ab. Für das Vorjahr können Sie einen Auftrag noch bis 31. Januar erteilen – ob die Bank dann korrigiert, liegt aber bei ihr. Sicher ist der Weg über die Steuererklärung; siehe auch Freistellungsauftrag rückwirkend.

Quellen