Sparkasse Freistellungsauftrag beantragen und Vorteile genießen

Anleger und Sparer müssen auf ihre Kapitaleinkünfte eine sogenannte Abgeltungssteuer bezahlen. Diese beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Normalerweise wird dieser Betrag direkt von der Sparkasse an das zuständige Finanzamt überwiesen.

Ein Freistellungsauftrag Sparkasse verhindert genau dies. Der Kunde kann seinen Sparer Pauschbetrag ausnützen und muss das Geld gegebenenfalls nicht weiter versteuern.

Hier geht’s zum Freistellungsauftrag der Sparkasse

Der Freistellungsauftrag der Sparkasse: Ein Leitfaden

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Im Bereich der Finanzen und Investitionen sind Steuern ein wichtiger Faktor, der berücksichtigt werden muss. In Deutschland gibt es eine Möglichkeit, einen bestimmten Betrag Ihrer Kapitalerträge steuerfrei zu behalten – den Freistellungsauftrag. In diesem Artikel wird der Freistellungsauftrag der Sparkasse im Detail erläutert. 

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag ist ein Dokument, das Sie Ihrer Bank oder Sparkasse übermitteln, um einen bestimmten Betrag Ihrer Kapitalerträge steuerfrei zu halten. Dieser Betrag wird als Sparerpauschbetrag bezeichnet.

Was ist der Sparerpauschbetrag?

Der Sparerpauschbetrag ist ein jährlicher Steuerfreibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Jede Person in Deutschland kann jährlich 1.000 Euro steuerfrei über Sparkonten, Aktien, Fonds oder andere Geldanlagen einnehmen. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich dieser Betrag auf 2.000 Euro.

Wie funktioniert der Freistellungsauftrag der Sparkasse?

Um den Sparerpauschbetrag in Anspruch zu nehmen, müssen Sie Ihrer Sparkasse einen Freistellungsauftrag erteilen. Dieser Auftrag kann ganz einfach online erledigt werden. Wenn Sie noch kein Online-Banking nutzen, können Sie sich an Ihren Berater wenden, der Ihnen gerne weiterhilft.

Mit dem Freistellungsauftrag sichern Sie sich den Sparerpauschbetrag und zahlen erst dann Steuern auf Ihre Kapitalerträge, wenn diese den Freibetrag überschreiten.

Aufteilung des Freistellungsauftrags

Wenn Sie Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Banken oder Sparkassen haben, können Sie Ihren Freibetrag aufteilen. Sie können beispielsweise einen Teil des Freibetrags bei der Sparkasse und den Rest bei einer anderen Bank freistellen. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie den Gesamtbetrag des Sparerpauschbetrags nicht überschreiten.

Was passiert, wenn kein Freistellungsauftrag erteilt wird?

Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag erteilen, wird die Abgeltungssteuer von 25% auf Ihre Kapitalerträge automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Sie können sich jedoch die gezahlte Abgeltungssteuer später im Rahmen Ihrer Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen.

Die Nichtveranlagungsbescheinigung

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist für alle sinnvoll, die geringe Einkünfte, aber hohe Erträge aus ihren Geldanlagen erzielen. Mit der Bescheinigung müssen Sie keine Abgeltungssteuer zahlen, auch wenn Ihre Erträge höher als der Sparerpauschbetrag sind. Die Bescheinigung bekommt man vom Finanzamt und kann diese dann bei der Sparkasse einreichen.

Änderung des Freistellungsauftrags

Sie können Ihren Freistellungsauftrag jederzeit ändern. Dies kann besonders nützlich sein, wenn sich Ihre finanzielle Situation ändert oder Sie Ihre Geldanlagen umstrukturieren möchten.

Online-Freistellungsauftrag der Sparkasse

Die Sparkasse bietet die Möglichkeit, den Freistellungsauftrag online zu bearbeiten. Das erleichtert die Verwaltung Ihrer Finanzen und spart Zeit.

Freistellungsauftrag 2023

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Sparerpauschbetrag zum 1. Januar 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro für Einzelveranlagungen und von 1.601 Euro auf 2.000 Euro für Zusammenveranlagungen zu erhöhen. Wenn Sie bereits einen Freistellungsauftrag bei der Sparkasse haben, wird dieser automatisch in der Höhe angepasst.

Fazit

Ein Freistellungsauftrag bei der Sparkasse kann Ihnen dabei helfen, Ihre Steuerlast zu minimieren und mehr aus Ihren Geldanlagen herauszuholen. Es ist eine einfache und effektive Methode, um Kapitalerträge steuerfrei zu behalten. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie die Grenzen des Sparerpauschbetrags nicht überschreiten und dass Sie Ihren Freistellungsauftrag rechtzeitig ändern, wenn sich Ihre finanzielle Situation ändert.

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