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Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer): So wird sie berechnet

✓ Geprüft am 09.10.2026Rechtsstand 2026Quellen

Auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne behält die Bank 25 % Kapitalertragsteuer ein, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer – zusammen 26,375 %. Mit Kirchensteuer sind es 27,82 % (8 %) bzw. 27,99 % (9 %). Steuerfrei bleiben Erträge bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (Ehepaare 2.000 €), wenn Sie einen Freistellungsauftrag erteilt haben.

Auf einen Blick

Steuersatz
25 % (§ 32d Abs. 1 EStG)
Solidaritätszuschlag
5,5 % der Steuer, ohne Freigrenze
Gesamtbelastung
26,375 % ohne, 27,82 % bzw. 27,99 % mit Kirchensteuer
Freibetrag
1.000 € / 2.000 € Sparer-Pauschbetrag pro Jahr
Wer zahlt ein
Die Bank, direkt bei der Gutschrift

Kapitalertragsteuer oder Abgeltungsteuer?

Beide Begriffe meinen im Alltag dasselbe. Genau genommen ist die Kapitalertragsteuer – oft auch „Kapitalertragssteuer“ geschrieben – die Form, in der die Steuer erhoben wird: Die Bank zieht sie ab und führt sie ans Finanzamt ab. „Abgeltungsteuer“ beschreibt die Wirkung: Mit dem Abzug ist die Einkommensteuer auf diese Erträge in der Regel abgegolten, Sie müssen sie nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Ausnahmen beschreibt die Seite Kapitalerträge in der Steuererklärung.

Was zählt zu den Kapitalerträgen?

  • Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld, Sparbuch und Anleihen
  • Zinsen aus Bausparverträgen – mehr dazu unter Bausparvertrag und Freistellungsauftrag
  • Dividenden von Aktien
  • Kursgewinne beim Verkauf von Aktien, Anleihen, Fonds und ETFs
  • Ausschüttungen von Fonds und die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds
  • Gewinne aus Optionen, Zertifikaten und anderen Finanzprodukten

Nicht dazu gehören Gewinne aus Kryptowährungen: Sie fallen unter § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte), sind nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei und lassen sich nicht über den Freistellungsauftrag freistellen.

Bei Aktienfonds und Aktien-ETFs sind 30 % der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds 15 % (Teilfreistellung nach § 20 InvStG). Steuer zahlen Sie nur auf den Rest.

Kapitalertragsteuer berechnen: die Formel

Ohne Kirchensteuer ist die Rechnung einfach: steuerpflichtiger Ertrag × 25 % = Kapitalertragsteuer, darauf 5,5 % Solidaritätszuschlag. Mit Kirchensteuer gilt die Formel aus § 32d Abs. 1 EStG:

Kapitalertragsteuer = (e − 4q) ÷ (4 + k)

  • e = steuerpflichtige Kapitalerträge (nach Abzug des Freibetrags)
  • q = anrechenbare ausländische Quellensteuer (meist 0)
  • k = Kirchensteuersatz als Dezimalzahl, also 0,08 oder 0,09

Die Kirchensteuer wird als Sonderausgabe gleich mit berücksichtigt. Deshalb sinkt die Kapitalertragsteuer etwas, und die Gesamtbelastung steigt um weniger als 8 bzw. 9 Prozentpunkte. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden dann auf die so ermittelte Kapitalertragsteuer berechnet.

Steuersätze im Vergleich

KirchensteuerKapitalertragsteuerSoliKiStSumme auf 1.000 €Gesamtsatz
keine250,00 €13,75 €–263,75 €26,375 %
8 % (Bayern, Baden-Württemberg)245,10 €13,48 €19,61 €278,19 €27,82 %
9 % (übrige Länder)244,50 €13,45 €22,00 €279,95 €27,99 %

Die Werte gelten für 1.000 € steuerpflichtigen Ertrag ohne ausländische Quellensteuer und sind auf Cent gerundet. Den Solidaritätszuschlag zahlen Sie hier immer: Die Freigrenze, die beim Lohn die meisten Menschen vom Soli befreit, gilt für die Kapitalertragsteuer nicht.

Beispiele mit Freistellungsauftrag

Tagesgeld über dem Freibetrag

Herr Kaya, ledig, keine Kirchensteuer, erhält 1.500 € Zinsen bei einer einzigen Bank und hat dort 1.000 € freigestellt. Steuerpflichtig sind 500 €. Die Bank behält 125,00 € Kapitalertragsteuer und 6,88 € Soli ein, zusammen 131,88 €. Ohne Freistellungsauftrag wären es auf die vollen 1.500 € rund 395,63 € gewesen.

Aktien-ETF mit Kirchensteuer

Frau Lenz, Kirchensteuer 9 %, verkauft ETF-Anteile mit 2.000 € Gewinn. Wegen der Teilfreistellung sind nur 1.400 € steuerpflichtig. Ihr Freistellungsauftrag über 1.000 € deckt davon 1.000 € ab, bleiben 400 €. Darauf fallen nach der Formel rund 97,80 € Kapitalertragsteuer, 5,38 € Soli und 8,80 € Kirchensteuer an – zusammen rund 111,98 €.

Wie Sie den Freibetrag so verteilen, dass möglichst keine Steuer anfällt, zeigt der Freistellungsauftrag-Rechner.

Verlusttöpfe in Kürze

Jede Bank führt für Sie Verlustverrechnungstöpfe. Verluste werden automatisch mit späteren Gewinnen bei derselben Bank verrechnet, bevor Steuer anfällt. Dabei gilt: Verluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (Aktienverlusttopf). Alle übrigen Verluste, etwa aus Fonds oder Anleihen, landen im allgemeinen Verlusttopf und mindern auch Zinsen und Dividenden.

Zwischen verschiedenen Banken findet keine automatische Verrechnung statt. Dafür brauchen Sie eine Verlustbescheinigung und die Steuererklärung. Ehepaare mit gemeinsamem Freistellungsauftrag bekommen bei derselben Bank am Jahresende zusätzlich eine Verrechnung zwischen den Partnern – siehe Freistellungsauftrag für Verheiratete.

Zu viel Kapitalertragsteuer gezahlt? So holen Sie sie zurück

  1. Ursache findenHäufig: kein oder ein zu niedriger Freistellungsauftrag, Freibetrag bei der falschen Bank, Verluste bei einer anderen Bank oder ein niedriger persönlicher Steuersatz.
  2. Bank fragenFür das Vorjahr lässt das Steuerrecht einen neuen oder höheren Freistellungsauftrag noch bis zum 31. Januar zu. Ob Ihre Bank das anbietet und die Steuer dann selbst erstattet, erfragen Sie bei ihr – siehe Freistellungsauftrag rückwirkend.
  3. Jahressteuerbescheinigung holenSie zeigt Erträge, genutzten Freibetrag und einbehaltene Steuer.
  4. Anlage KAP abgebenMit der Steuererklärung beantragen Sie die Überprüfung des Steuereinbehalts und, falls sinnvoll, die Günstigerprüfung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer 2026?

25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag, also 26,375 %. Mit Kirchensteuer 27,82 % (8 %) oder 27,99 % (9 %).

Gibt es einen Freibetrag bei der Kapitalertragsteuer?

Ja, den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Person und 2.000 € bei Zusammenveranlagung. Bis 2022 waren es 801 € bzw. 1.602 €. Mehr dazu auf der Seite Sparer-Pauschbetrag.

Warum zahle ich Soli, obwohl er sonst abgeschafft ist?

Die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag gilt nur für die veranlagte Einkommensteuer und die Lohnsteuer, nicht für die Kapitalertragsteuer. Über die Günstigerprüfung in der Steuererklärung kann er im Einzelfall wieder wegfallen.

Zieht die Bank auch Kirchensteuer ab?

Ja, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind. Die Bank fragt Ihr Kirchensteuermerkmal beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Haben Sie dem widersprochen, müssen Sie die Erträge in der Steuererklärung angeben.

Fällt Kapitalertragsteuer auf Kryptowährungen an?

Nein. Krypto-Gewinne sind private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Nach einem Jahr Haltedauer sind sie steuerfrei, innerhalb eines Jahres gilt eine Freigrenze von 1.000 €.

Quellen