Überblick über Ihre Freistellungsaufträge verloren? So bringen Sie Ordnung hinein
Welche Freistellungsaufträge Sie wo erteilt haben, finden Sie am schnellsten in den Jahressteuerbescheinigungen und im Online-Banking Ihrer Banken. Schreiben Sie Bank und Betrag in eine Liste und prüfen Sie, ob die Summe 1.000 € (Ehepaare 2.000 €) einhält. Gibt es Lücken, fragen Sie bei der jeweiligen Bank nach.
Auf einen Blick
- Schnellste Quelle
- Online-Banking der einzelnen Banken
- Beste Quelle fürs Vorjahr
- Jahressteuerbescheinigung je Bank
- Grenze
- Summe aller Aufträge höchstens 1.000 € / 2.000 €
- Meldung
- Banken melden die freigestellten Beträge an das Bundeszentralamt für Steuern (§ 45d EStG)
- Alte Aufträge
- Zum 01.01.2023 automatisch um 24,844 % erhöht
Warum der Überblick so leicht verloren geht
Ein Freistellungsauftrag ist schnell erteilt und dann oft jahrelang vergessen. Ein Tagesgeld hier, ein Festgeld dort, ein Bausparvertrag aus der Jugend, ein Depot beim Neobroker – nach einigen Jahren weiß kaum jemand mehr, wo welcher Betrag liegt. Dazu kommen Bankfusionen und Namenswechsel: Aus Cortal Consors wurde die Consorsbank, aus der ING-DiBa die ING. Und die Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags zum 1. Januar 2023 hat alte Beträge automatisch verändert.
Das kann zwei Folgen haben: Entweder liegt Freibetrag bei Banken, wo kaum noch Zinsen anfallen, während anderswo Steuer abgezogen wird. Oder die Aufträge übersteigen zusammen den erlaubten Betrag – das ist nicht zulässig und kann zu Nachforderungen führen.
In 5 Schritten zum vollständigen Überblick
- Alle Banken sammelnNotieren Sie jedes Institut, bei dem Sie ein Konto, Depot, Sparbuch oder einen Bausparvertrag haben oder hatten. Hilfreich: Kontoauszüge, Überweisungen vom Girokonto, E-Mail-Postfach nach „Kontoeröffnung“ oder „Jahressteuerbescheinigung“ durchsuchen.
- Online-Banking prüfenMelden Sie sich bei jeder Bank an und suchen Sie den Bereich „Freistellungsauftrag“. Dort sehen Sie meist den erteilten Betrag und wie viel davon im laufenden Jahr schon genutzt ist.
- Jahressteuerbescheinigungen auswertenDie Bescheinigung jeder Bank für das Vorjahr nennt unter anderem den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag. So sehen Sie, wo der Freibetrag tatsächlich verbraucht wurde.
- Fehlende Banken anfragenWo Sie keinen Online-Zugang haben, fragen Sie schriftlich oder telefonisch nach, ob und in welcher Höhe ein Freistellungsauftrag vorliegt.
- Liste anlegen und Summe prüfenTragen Sie alles in eine Übersicht ein (Muster unten) und vergleichen Sie die Summe mit 1.000 € bzw. 2.000 €.
Muster für Ihre Übersicht
Eine einfache Tabelle auf Papier oder im Tabellenprogramm reicht. So könnte sie aussehen:
| Bank | Produkte | Freistellungsauftrag | Genutzt im Vorjahr | Befristet? |
|---|---|---|---|---|
| Sparkasse | Girokonto, Sparbuch | 200 € | 12 € | nein |
| Direktbank | Tagesgeld | 500 € | 480 € | nein |
| Bausparkasse | Bausparvertrag | 100 € | 65 € | nein |
| Broker | ETF-Depot | 200 € | 200 €, darüber Steuer gezahlt | nein |
| Summe | 1.000 € |
Im Beispiel ist die Summe korrekt, aber schlecht verteilt: Bei der Sparkasse liegen 188 € ungenutzt, beim Broker fehlt Freibetrag. Die Lösung: Den Auftrag bei der Sparkasse senken und beim Broker erhöhen. Den passenden Betrag je Bank berechnet der Freistellungsauftrag-Rechner, die Umsetzung erklärt Freistellungsauftrag ändern.
Alte Aufträge von vor 2023 richtig lesen
Bis 2022 lag der Sparer-Pauschbetrag bei 801 € (Ehepaare 1.602 €). Alle Aufträge, die damals galten, wurden zum 1. Januar 2023 automatisch um 24,844 % erhöht (§ 52 Abs. 43 EStG). Ein voller Auftrag über 801 € wurde so zu 1.000 €, ein Auftrag über 400 € zu rund 499 €. Wundern Sie sich also nicht über krumme Beträge im Online-Banking – sie stammen aus dieser Umstellung und sind korrekt.
Kann das Bundeszentralamt für Steuern Auskunft geben?
Jede Bank meldet die Beträge, die sie aufgrund Ihres Freistellungsauftrags vom Steuerabzug freigestellt hat, an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), § 45d EStG. Dort laufen also Daten aus allen Banken zusammen. So kann die Finanzverwaltung erkennen, wenn jemand den Sparer-Pauschbetrag insgesamt überschreitet.
Ob das BZSt Ihnen diese Meldungen auf Anfrage vollständig mitteilt, lässt sich nicht pauschal zusagen. Grundsätzlich haben Sie nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung ein Recht auf Auskunft über die Daten, die eine Behörde über Sie speichert. Ein solcher Antrag kann sinnvoll sein, wenn Sie eine Bank gar nicht mehr zuordnen können. Wie Sie ihn stellen und wie lange die Antwort dauert, erfahren Sie direkt beim BZSt. Schneller und vollständiger sind in der Regel aber die eigenen Unterlagen und die Banken selbst.
Vorsicht bei Schreiben oder E-Mails, die Ihnen gegen Gebühr eine „Freistellungsauftrags-Auskunft“ anbieten oder nach Bankdaten fragen. Die Abfrage bei Ihren Banken ist kostenlos, und das BZSt verlangt keine PIN oder TAN.
Was tun, wenn die Summe zu hoch ist?
Haben Sie zusammen mehr als 1.000 € bzw. 2.000 € freigestellt, senken Sie den Auftrag bei einer oder mehreren Banken. Senken geht allerdings nur bis zu dem Betrag, der im laufenden Jahr bei dieser Bank schon genutzt wurde. Wurde der Freibetrag in der Summe bereits zu stark ausgeschöpft, sollten Sie die Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben, damit das Finanzamt richtig rechnen kann.
Was tun, wenn ein Auftrag vergessen wurde?
Für das Vorjahr lässt das Steuerrecht einen neuen oder höheren Auftrag noch bis zum 31. Januar zu, sofern Ihre Bank das anbietet. Ist auch diese Frist vorbei, holen Sie zu viel gezahlte Steuer über die Anlage KAP zurück. Wie das im Einzelnen funktioniert, steht unter Freistellungsauftrag rückwirkend.
So behalten Sie künftig den Überblick
- Liste bei jedem neuen Konto und jeder Kontoauflösung sofort aktualisieren.
- Einmal im Jahr, wenn die Jahressteuerbescheinigungen kommen, genutzte und erteilte Beträge vergleichen.
- Konten, die Sie nicht mehr nutzen, auflösen und den Freistellungsauftrag dort auf 0 € setzen oder kündigen.
- Bei Heirat, Trennung oder Scheidung alle Aufträge prüfen – siehe Freistellungsauftrag für Verheiratete.
Häufige Fragen
Wo sehe ich, bei welcher Bank ich einen Freistellungsauftrag habe?
Im Online-Banking der jeweiligen Bank und in deren Jahressteuerbescheinigung. Eine zentrale Übersicht für Verbraucher, die alle Banken auf einen Blick zeigt, gibt es nicht.
Merkt das Finanzamt, wenn meine Aufträge zu hoch sind?
Es kann: Die Banken melden die freigestellten Beträge an das Bundeszentralamt für Steuern. Überschreiten Sie den Pauschbetrag, kann das bei einem Abgleich auffallen.
Warum steht bei meiner Bank ein krummer Betrag wie 499,38 €?
Das ist meist ein alter Auftrag über 400 €, der zum 1. Januar 2023 automatisch um 24,844 % erhöht wurde. Er ist korrekt.
Gilt ein Auftrag bei einer Bank für alle meine Konten dort?
Ja. Ein Freistellungsauftrag gilt bei einer Bank für alle Konten und Depots, die auf Sie laufen.
Was passiert mit dem Auftrag, wenn ich das Konto auflöse?
Der Auftrag kann bestehen bleiben, ist dann aber nutzlos. Setzen Sie ihn auf den bereits genutzten Betrag herunter und geben Sie den Rest einer anderen Bank.