Ein Freistellungsauftrag erleichtert so einiges, natürlich kann der Kunde diesen auch wieder kündigen. Ob dies unterm Jahr möglich ist, kommt immer darauf an, ob die Zinsen bereits an das Finanzamt übermittelt wurden oder nicht. Generell wird der Freistellungsauftrag auf Weiteres aktiviert. Es lohnt sich durchaus mit einem Steuerberater darüber zu sprechen, wann die beste Zeit für eine Kündigung ist. Vor allem dann, wenn mehrere Konten bestehen.
Mehrere Faktoren spielen dabei mit?
Um wie viel Kapital handelt es sich? Wie viele Konten gibt es und so weiter. In vielen Online Banking gibt es bereits die Möglichkeit, den Freistellungsauftrag zu ändern oder zu kündigen. Auch hier ist natürlich eine Unterschrift notwendig. Wer diese nicht leistet, muss damit rechnen, dass der Auftrag weiter läuft. Die Bank benötigt die Unterschrift und leitet den Antrag dem Finanzamt weiter.
Freistellungsauftrag kündigen: So einfach geht es
Wer kein Online Banking besitzt oder die Bank es nicht anbietet, kann natürlich auch direkt in der Filiale kündigen. Alternativ dazu tut es auch ein Fax. Kündigungsformulare finden die Kunden direkt auf den Bankwebseiten. Am schnellsten geht es immer noch, wenn der Kunde direkt in der Bank vorbeischaut. Dort hat man es auch schwarz auf weiß, dass die Kündigung angekommen ist. Ein Fax mag zwar schnell funktionieren, aber niemand weiß, ob es wirklich durchkommt. Persönlich unterschreiben, bringt immer wieder Vorteile mit sich.