Bausparervertrag muss auch versteuert werden

Auch ein Bausparerbetrag muss bis zu einer bestimmten Höhe versteuert werden. Weil Zinsen aus einem Bausparvertrag auch als Kapital gelten. Nun schaut die Sache so aus, dass Bausparverträge oft über externe Firmen abgegolten werden.

Es ist zwar richtig, dass bei der Hausbank ein Antrag gestellt wird, dennoch wird das Ganze über ein Bausparunternehmen abgewickelt. Ist das der Fall, muss der Kunde bei diesem Unternehmen einen Freistellungsauftrag Bausparvertrag beantragen. Da es sich hierbei nicht um ein richtiges Konto handelt, können in vielen Fällen die Freistellungsaufträge nicht online abgewickelt werden. Im Endeffekt kommt es aber darauf an, ob ein externes Unternehmen mitmischt oder nicht. Der eigene Bankbetreuer kann hierzu Auskunft geben. Dies ist auch die sicherste Methode, um rauszufinden, ob der Bausparvertrag mit dem Freistellungsauftrag abgedeckt ist oder nicht. Ebenso kann der Betreuer die nötigen Formulare weiter leiten.

Beide Unterschriften nötig bei Ehepaaren

Auch beim Freistellungsauftrag Bausparervertrag gilt, handelt es sich um ein Ehepaar, müssen beide unterschreiben. Oft besitzen auch Kinder Bausparverträge. Hier müssen die Erziehungsberechtigen Unterschrift leisten. Sind Mutter und Vater beide berechtigt, so müssen beide das Einverständnis geben. Bei Einzelpersonen liegt der Freibetrag bei 801 Euro und bei Ehepaaren bei 1601 Euro. Das Freibetragsvolumen kann natürlich auch bei mehreren Banken aufgeteilt werden.