Ebase Freistellungsauftrag: Ganz easy

Freistellungsaufträge bieten so gut wie alle Banken an. Seit einigen Jahren können solche auch per Fax oder direkt im Online Banking aktiviert werden. Hierzu wird eine Unterschrift bzw. ein Tan Code benötigt.

Wer sich noch nicht darüber informiert hat, kann natürlich ein Beratungsgespräch beim Bankberater in Anspruch nehmen. Wirklich schwer ist das Ganze nicht. Wer jetzt eine Ebase Freistellungsauftrag beantragen möchte, benötigt die eigene Steuernummer und die Unterschrift vom Ehepartner.

Wer für die einen Kinder einen Ebase Freistellungsauftrag machen möchte, muss für diese unterschreiben. Generell gilt, dass auch Kinder Kapitalertragssteuer bezahlen müssen. Deswegen kann ein Ebase Freistellungsauftrag wirklich nicht schaden. Hier gilt jedoch, dass beide Erziehungsberechtigten einverstanden sein müssen. Demnach sind auch beide Unterschriften notwendig. Weigert sich ein Elternteil, so darf der Freistellungsauftrag nicht durchgeführt werden. Das gilt auch bei Eheleuten, wo einer der beiden nicht unterschreiben möchte. Auch, wenn das Konto auf den eigenen Namen ausgestellt wurde, in einer Ehe sind immer beide dafür verantwortlich.

Hier geht’s zum Freistellungsauftrag der Ebase