Sparer-Pauschbetrag: Ihr einfacher & verständlicher Leitfaden

Das deutsche Steuersystem ist oft kompliziert und verwirrend. Eine der wenigen Ausnahmen ist der Sparer-Pauschbetrag, eine Steuerbefreiung für bestimmte Arten von Kapitaleinkünften. In diesem Artikel gehen wir intensiv auf den Sparer-Pauschbetrag ein, erklären, wie er funktioniert, und geben Ihnen wichtige Informationen für das Jahr 2023.

1. Was ist der Sparer-Pauschbetrag?

Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Freibetrag im deutschen Einkommensteuergesetz. Das bedeutet, dass bestimmte Einkünfte bis zur Höhe dieses Betrags steuerfrei sind. Insbesondere betrifft dies Kapitaleinkünfte, also Einnahmen aus Zinsen, Dividenden und anderen Kapitalerträgen. Das Ziel des Sparer-Pauschbetrags ist es, die Geldentwertung auszugleichen und eventuelle Werbungskosten abzugelten.

2. Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?

Die Höhe des Sparer-Pauschbetrags hängt von Ihrem Familienstand ab. Für Alleinstehende beträgt der Sparer-Pauschbetrag ab dem Jahr 2023 1.000 Euro. Für zusammenveranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich der Betrag auf 2.000 Euro.

3. Was sind Kapitalerträge?

Kapitalerträge sind Gewinne, die Sie aus Investitionen oder Sparmaßnahmen erzielen. Dazu gehören Zinseinnahmen aus Sparbüchern oder Festgeldkonten, Dividenden aus Aktieninvestitionen und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren wie Aktien oder Anleihen.

4. Sparer-Pauschbetrag und Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge. Sie beträgt derzeit 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Sparer-Pauschbetrag wirkt sich direkt auf die Höhe der Abgeltungssteuer aus, die Sie zahlen müssen: Kapitaleinkünfte, die den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten, bleiben unversteuert. Sie zahlen also nur Abgeltungssteuer auf den Betrag, der über dem Sparer-Pauschbetrag liegt.

5. Freistellungsauftrag für den Sparer-Pauschbetrag

Um den Sparer-Pauschbetrag in Anspruch zu nehmen, sollten Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Mit einem Freistellungsauftrag weisen Sie Ihre Bank an, den Sparer-Pauschbetrag bei der Berechnung der Abgeltungssteuer zu berücksichtigen.

6. Wie stelle ich einen Freistellungsauftrag?

Die Beantragung eines Freistellungsauftrags ist recht einfach. In der Regel stellt Ihre Bank oder Ihr Broker ein Formular zur Verfügung, das Sie ausfüllen und einreichen müssen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Steueridentifikationsnummer korrekt angeben.

7. Kann ich mehrere Freistellungsaufträge haben?

Ja, Sie können bei mehreren Banken oder Brokern Freistellungsaufträge einrichten. Allerdings müssen Sie darauf achten, dass die Gesamtsumme aller Freistellungsaufträge den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreitet.

8. Sparer-Pauschbetrag in der Steuererklärung

Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag erteilt haben oder Ihre Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag überschreiten, müssen Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben. Dabei können Sie den Sparer-Pauschbetrag geltend machen.

9. Sparer-Pauschbetrag für 2022 und 2023

Sparer-Pauschbetrag für die Jahre 2022 und 2023

Jahr Sparer-Pauschbetrag
2022 801 Euro
2023 1.024 Euro

Beispiele für die Auswirkung des Sparer-Pauschbetrags auf die Steuererklärung

Jahr Anlagezinsen und Dividenden Sparer-Pauschbetrag Steuerpflichtiger Betrag
2022 500 Euro 801 Euro 0 Euro
2022 1.500 Euro 801 Euro 699 Euro
2022 2.000 Euro 801 Euro 1.199 Euro
2023 800 Euro 1.024 Euro 0 Euro
2023 1.500 Euro 1.024 Euro 476 Euro
2023 2.500 Euro 1.024 Euro 1.476 Euro
  1. Entwicklung des Sparer-Pauschbetrags über die Jahre:
    • Jahr 2018: 801 Euro
    • Jahr 2019: 801 Euro
    • Jahr 2020: 801 Euro
    • Jahr 2021: 801 Euro
    • Jahr 2022: 801 Euro
    • Jahr 2023: 1.024 Euro
  2. Ausnahmen vom Sparer-Pauschbetrag:
    • Wenn Sie steuerpflichtige Kapitaleinkünfte haben, die über den Sparer-Pauschbetrag hinausgehen, müssen Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben.
    • Einige Kapitaleinkünfte, wie zum Beispiel Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren oder Immobilien, sind von der Anwendung des Sparer-Pauschbetrags ausgenommen und unterliegen einer gesonderten Besteuerung.
  3. Zusammenveranlagung und Sparer-Pauschbetrag:
    • Bei Ehepaaren, die gemeinsam veranlagt werden (Zusammenveranlagung), wird der Sparer-Pauschbetrag verdoppelt. Für das Jahr 2023 wäre der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag also 2.048 Euro.
  4. Steuerliche Freistellung von Kapitalerträgen:
    • Der Sparer-Pauschbetrag dient dazu, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei zu stellen.
    • Kapitalerträge, die den Sparer-Pauschbetrag übersteigen, müssen in der Steuererklärung angegeben und entsprechend versteuert werden.
  5. Möglichkeiten der Anrechnung des Sparer-Pauschbetrags:
    • Wenn Sie mehrere Bankkonten oder Depots haben, können Sie den Sparer-Pauschbetrag auf diese verteilen und somit Kapitalerträge steuerfrei erzielen, solange der Gesamtbetrag den Pauschbetrag nicht übersteigt.
    • Wenn Sie den Sparer-Pauschbetrag in einem Jahr nicht vollständig ausgenutzt haben, können Sie den verbleibenden Betrag nicht auf das folgende Jahr übertragen.
  6. Anlagestrategien und der Sparer-Pauschbetrag:
    • Bei der Auswahl Ihrer Geldanlagen können Sie darauf achten, dass Sie den Sparer-Pauschbetrag bestmöglich ausnutzen, um steuerliche Vorteile zu erzielen.
    • Zum Beispiel könnten Sie in steuerbegünstigte Anlageformen wie Investmentfonds mit Thesaurierungsfunktion investieren, bei denen die Erträge automatisch reinvestiert und erst bei Verkauf besteuert werden.

Sparer-Pauschbetrag und Nichtveranlagungsbescheinigung

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ist ein Dokument, das Steuerpflichtigen ausgestellt wird, deren gesamtes zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt.

5.1 Vorteile der Nichtveranlagungsbescheinigung

Mit einer NV-Bescheinigung können Sie auch dann Kapitalerträge ohne Abzug der Abgeltungssteuer erhalten, wenn Ihre Einkünfte den Sparer-Pauschbetrag überschreiten. Dies kann besonders günstig sein für Personen mit niedrigem Einkommen, wie Rentner oder Studierende.

5.2 Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung

Die NV-Bescheinigung kann beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Nach Erhalt der Bescheinigung müssen Sie diese an Ihre Bank weiterleiten, damit Ihre Kapitalerträge ohne Steuerabzug ausgezahlt werden.

Entwicklung des Sparer-Pauschbetrags

Der Sparer-Pauschbetrag wurde im Jahr 2009 eingeführt und lag bis 2022 bei 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1.602 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Ab dem Jahr 2023 wurde der Sparer-Pauschbetrag aufgrund des Jahressteuergesetzes 2022 auf 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare erhöht.

Sparer-Pauschbetrag und Verfassungsrecht

Die Frage, ob der Sparer-Pauschbetrag verfassungskonform ist, wurde bereits geklärt. Mit der Gewährung des Sparer-Pauschbetrags hat der Gesetzgeber eine verfassungsrechtlich grundsätzlich anzuerkennende Typisierung der Werbungskosten bei den Beziehern niedriger Kapitaleinkünfte vorgenommen.

Sparer-Pauschbetrag und Betriebsvermögen

Der Sparer-Pauschbetrag gilt nicht für Kapitalerträge, die aus Betriebsvermögen erzielt werden. Diese Erträge sind voll zu versteuern. Auf der anderen Seite können Ausgaben wie Zinskosten für den Erwerb von Wertpapieren als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Sparer-Pauschbetrag im internationalen Vergleich

Im internationalen Vergleich ist der deutsche Sparer-Pauschbetrag einzigartig. In vielen anderen Ländern, wie zum Beispiel den USA oder Großbritannien, gibt es kein vergleichbares Konzept.

Zusammenfassung und Ausblick zum Sparer-Pauschbetrag

Der Sparer-Pauschbetrag ist ein wichtiger Aspekt bei der Besteuerung von Kapitaleinkünften in Deutschland. Er ermöglicht es Sparern, einen bestimmten Betrag ihrer Kapitaleinkünfte steuerfrei zu behalten. Mit der Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags im Jahr 2023 können Sparer nun noch mehr ihrer Kapitaleinkünfte steuerfrei behalten. Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich der Sparer-Pauschbetrag in Zukunft weiterentwickeln wird.