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Commerzbank Freistellungsauftrag einrichten und ändern – in der App oder online

✓ Geprüft am 09.10.2026Rechtsstand 2026Quellen

Bei der Commerzbank richten Sie den Freistellungsauftrag am schnellsten in der App ein: unter „Service“ und „Weitere Services“ geben Sie Steuer-ID, Betrag und Gültigkeit ein und bestätigen mit photoTAN. Ohne Online-Zugang und für Minderjährige gibt es ein PDF-Formular, das Sie in der Filiale abgeben oder per Post schicken.

Auf einen Blick

Online / App
ja – App und Online-Banking, Freigabe per photoTAN
Formular
Commerzbank-Freistellungsauftrag (PDF) – ohne Online-Zugang und für Minderjährige
Wie
einrichten, ändern und löschen über dieselbe Maske
Besonderheit
gemeinsamer Auftrag bis 2.000 € online möglich, Partner wird per Schreiben informiert
Restbetrag sehen
im Online-Banking unter „Steuerinformationen“
Vorjahr nachholen
laut Commerzbank-Hinweisen nicht möglich

Schritt für Schritt in der Commerzbank-App

  1. „Service“ antippenÖffnen Sie die Commerzbank-App und tippen Sie unten in der Navigationsleiste auf „Service“.
  2. Schnelleinstieg nach links wischenWischen Sie in der Leiste mit dem Schnelleinstieg nach links, bis „Weitere Services“ erscheint.
  3. „Freistellungsauftrag einrichten, ändern, löschen“Diesen Punkt wählen. Hier bündelt die Commerzbank alle drei Aktionen.
  4. Daten eintragenDeutsche Steuer-Identifikationsnummer, Betrag und Gültigkeit angeben – unbefristet oder befristet bis zum Ende eines Jahres.
  5. Höchstbetrag bestätigenDie App fragt ab, dass Sie mit allen Aufträgen zusammen den Höchstbetrag von 1.000 € (Alleinstehende) nicht überschreiten.
  6. Mit photoTAN freigebenErst nach der Freigabe ist der Auftrag erteilt.

Menüs Stand Oktober 2026 – die App wird regelmäßig umgebaut. Den aktuellen Weg beschreibt die Hilfeseite der Commerzbank.

Im Online-Banking am Computer

Auch im Browser-Banking lässt sich der Auftrag erteilen. Einen festen Menüpfad nennt die Commerzbank dafür nicht; stattdessen führt ein Direktlink auf ihrer Hilfeseite nach dem Login zur richtigen Eingabemaske. Der Ablauf ist derselbe wie in der App: Steuer-ID, Betrag, Gültigkeit, Bestätigung des Höchstbetrags, photoTAN. Zum Ändern oder Löschen wählen Sie in der Maske unter „Art des Auftrags“ die passende Option.

Mit dem PDF-Formular

Ohne Online-Zugang erteilen Sie den Auftrag mit dem Commerzbank-Formular. Es enthält das amtliche Muster und ein paar Zusatzfelder:

  • Kundennummer und IBAN: Damit ordnet die Bank den Auftrag zu. Er gilt trotzdem für alle Ihre Konten und Depots bei der Commerzbank.
  • Art des Auftrags: „Erstmaliger Auftrag“, „Änderungsauftrag“ (alle bisherigen Aufträge verlieren damit ihre Gültigkeit) oder „Löschung“ – Letzteres nur, wenn im Kalenderjahr noch keine freigestellten Erträge geflossen sind.
  • Grund bei Änderung oder Löschung: Zwei Kästchen für Scheidung bzw. aufgehobene Lebenspartnerschaft und für dauerhaftes Getrenntleben, jeweils mit Datum.
  • Persönliche Daten, Betrag, Gültigkeit: wie bei jedem Freistellungsauftrag – Feld für Feld erklärt in der Ausfüllhilfe.

Unterschrieben geben Sie das Formular in einer Filiale ab oder schicken es per Post oder Fax. Als Anschrift steht auf dem Vordruck Commerzbank AG, Kaiserplatz 16, 60281 Frankfurt; Filialadressen und Faxnummern nennt die Filialsuche der Commerzbank. Maßgeblich ist laut Formular das Eingangsdatum bei der Bank – schicken Sie es also nicht erst in den letzten Dezembertagen los.

Freistellungsauftrag ändern oder löschen

Viele suchen nach „Commerzbank Freistellungsauftrag ändern“ – der Weg ist identisch mit dem Einrichten. Beachten Sie die Grenzen:

  • Höher geht immer. Der Auftrag gilt für die Erträge des ganzen Kalenderjahres: Wurde vor dem Eingang schon Steuer abgezogen, erstattet die Commerzbank sie.
  • Niedriger nur bis zu dem Betrag, der in diesem Jahr schon verbraucht ist.
  • Löschen geht formlos in der App, im Online-Banking oder in der Filiale mit Wirkung zum Jahresende. Kündigen Sie die gesamte Kundenverbindung, löscht die Bank den Auftrag automatisch.
  • Für das Vorjahr erlaubt das Steuerrecht zwar, einen Auftrag bis zum 31. Januar erstmals zu erteilen oder zu erhöhen – die Commerzbank schreibt in den Hinweisen zu ihrem Formular aber: Vorangegangene Kalenderjahre können nicht berücksichtigt werden. Zu viel gezahlte Steuer holen Sie dann über die Steuererklärung zurück.

Ausführlich: Freistellungsauftrag ändern und rückwirkend erteilen.

Wie viel ist schon verbraucht?

Bevor Sie senken oder Freibetrag zu einer anderen Bank verschieben, sollten Sie wissen, was in diesem Jahr schon genutzt ist. Die Commerzbank zeigt das im Online-Banking unter „Steuerinformationen“: Nach dem Login wählen Sie Kundennummer und Kalenderjahr und sehen Ihre Kapitalerträge und Steuerabzüge, den eingerichteten Freistellungsauftrag und den noch verbleibenden Freibetrag. Einsehen dürfen das Kontoinhaber, Bevollmächtigte, gesetzliche Vertreter und gemeinschaftlich Verfügungsberechtigte; bei Gemeinschaftskonten erscheint der Hauptbesitzer als Inhaber der Kundennummer.

Die Jahressteuerbescheinigung mit Erträgnisaufstellung stellt die Commerzbank in der Regel ab Mitte März bereit – mit Online-Banking ins elektronische Postfach, sonst per Post. Ist sie bis Ende April nicht da, sollten Sie nachfragen. Für Vorjahre können Sie eine Ersatzbescheinigung anfordern.

Rechenbeispiel

Sie haben bei der Commerzbank ein Depot mit Dividenden von rund 600 € im Jahr und 200 € Zinsen bei einer Direktbank. Dann passen 800 € für die Commerzbank und 200 € für die andere Bank. Ohne Auftrag zieht die Commerzbank von den 600 € gut 158 € Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag ab (26,375 %), mit Kirchensteuer etwas mehr: bei 8 % rund 167 €, bei 9 % rund 168 €. Bei Fonds im Depot zählen wegen der Teilfreistellung nicht alle Erträge voll – der Rechner hilft beim Schätzen.

Ehepaare: gemeinsamer Auftrag oder Einzelaufträge

Ehe- und Lebenspartner können bei der Commerzbank einen gemeinsamen Auftrag über bis zu 2.000 € erteilen – online darf das einer von beiden für das Paar erledigen. Er versichert dabei, dass der Partner ihn bevollmächtigt hat. Deshalb bekommt der Partner anschließend ein Schreiben der Bank; so schreibt es das Bundesfinanzministerium für Online-Aufträge vor.

Wichtig bei der Wahl: Laut Commerzbank gelten Einzelaufträge nur für Einzelkonten, die auf eine Person laufen. Gemeinschaftskonten werden dabei nicht berücksichtigt. Haben Sie ein gemeinsames Tagesgeld oder Depot, deckt nur ein gemeinsamer Auftrag dessen Erträge ab. Er führt außerdem am Jahresende zur Verrechnung der Verluste des einen mit den Gewinnen des anderen. Liegt Ihr gemeinsamer Freibetrag schon bei anderen Banken, reicht dafür ein gemeinsamer Auftrag über 0 €.

  • Im Jahr der Heirat ist schon ein gemeinsamer Auftrag möglich. Er muss mindestens so hoch sein wie das, was über Ihre bisherigen Einzelaufträge bereits freigestellt wurde. Sie können die Einzelaufträge aber auch bis Jahresende stehen lassen.
  • Im Trennungsjahr gilt der gemeinsame Freibetrag noch bis zum 31. Dezember. Ab dem Folgejahr sind nur noch Einzelaufträge erlaubt – der gemeinsame Auftrag muss geändert werden, auch wenn die Scheidung noch nicht durch ist.

Mehr dazu unter Freistellungsauftrag für Verheiratete.

Minderjährige

Für Kinder nimmt die Commerzbank den Auftrag nur schriftlich per Formular an, unterschrieben von den gesetzlichen Vertretern. Auskünfte über den Auftrag eines Minderjährigen gibt es online nur mit den Zugangsdaten zur Kundennummer des Kindes – nicht im Banking der Eltern. Kinder haben einen eigenen Freibetrag von 1.000 €; siehe Freistellungsauftrag für Kinder.

Wofür der Auftrag nicht gilt

Der Freistellungsauftrag deckt nur private Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden. Ausgenommen sind nach den Commerzbank-Hinweisen unter anderem betrieblich oder freiberuflich genutzte Konten, Erträge, die zu Einkünften aus Vermietung gehören, Nießbrauch- und Treuhandkonten – etwa ein Mietkautionskonto auf den Namen des Vermieters oder ein Notaranderkonto. Nach dem Tod des Kontoinhabers wird ein Auftrag grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt, weil dann die Erben Gläubiger der Erträge sind.

Commerzbank und comdirect

Die comdirect ist seit 2020 eine Marke der Commerzbank AG. Trotzdem hat sie ein eigenes Banking und einen eigenen Weg zum Freistellungsauftrag. Wie es dort funktioniert, steht auf der Seite comdirect Freistellungsauftrag.

Hilfe bei Problemen

Findet die App den Menüpunkt nicht oder passt der angezeigte Betrag nicht, erreichen Sie den Privatkundenservice der Commerzbank unter 069 5 8000 8000. Nach dem Login gibt es außerdem einen Chat, und jede Filiale nimmt Aufträge persönlich an.

Häufige Fragen zur Commerzbank

Wie ändere ich den Commerzbank Freistellungsauftrag online?

In der App über „Service“ → „Weitere Services“ → „Freistellungsauftrag einrichten, ändern, löschen“, im Online-Banking über den Direktlink auf der Hilfeseite. Unter „Art des Auftrags“ die Änderung wählen, neuen Betrag eintragen und mit photoTAN bestätigen.

Gibt es den Commerzbank-Freistellungsauftrag als PDF?

Ja, die Commerzbank stellt ein ausfüllbares Formular bereit. Es ist für Kunden ohne Online-Zugang gedacht und für Minderjährige vorgeschrieben. Abgeben in der Filiale oder per Post bzw. Fax schicken.

Kann ich bei der Commerzbank einen Auftrag für das Vorjahr nachholen?

Nach den Hinweisen im Commerzbank-Formular nicht: Vorangegangene Kalenderjahre können nicht berücksichtigt werden. Die zu viel gezahlte Steuer holen Sie über die Anlage KAP zurück – siehe Steuererklärung.

Gilt mein Einzelauftrag auch für das Gemeinschaftskonto?

Nein. Laut Commerzbank werden Gemeinschaftskonten bei Einzelaufträgen nicht berücksichtigt. Dafür brauchen Sie einen gemeinsamen Auftrag.

Muss ich bei der comdirect einen eigenen Auftrag stellen?

comdirect ist seit 2020 eine Marke der Commerzbank AG. Aufträge bei comdirect und Commerzbank dürfen zusammen höchstens 1.000 € (Paare 2.000 €) ergeben; lag die Summe nach der Verschmelzung darüber, hat die Bank sie angepasst und die Betroffenen angeschrieben. Prüfen Sie in beiden Bankings, welcher Betrag jeweils hinterlegt ist.

Warum bekommt mein Partner Post von der Commerzbank?

Erteilt einer von Ihnen online einen gemeinsamen Auftrag, gilt er als bevollmächtigt. Der Partner wird deshalb per Brief informiert – so erfährt er, dass sein Freibetrag bei dieser Bank mitverwendet wird.

Quellen