Freistellungsauftrag ändern: So einfach funktioniert es

Im Laufe der Zeit möchten Kunden, ihren Freistellungsauftrag eventuell ändern. Zum Beispiel, weil sie das Konto auflösen oder ein weiteres bei einer anderen Bank besitzen. Vollkommen egal, ob es sich um ein oder mehrere Konten handelt, der Sparerfreibetrag darf nicht überschritten werden.

Dieser beträgt bei Einzelpersonen 750 Euro. Dazu kommen noch 51 Euro Werbungskostenpauschale. Verheiratete haben einen Sparerfreibetrag von 1.602 Euro. Demnach das Doppelte. Wer mehrere Konten bei einer Bank besitzt, muss den Freistellungsauftrag für alle erteilen. Jedoch gilt dies nicht bei unterschiedlichen Banken. Der Kunde hat zum Beispiel ein Konto mit Freistellung bei Bank A und eines bei Bank B, wo sich die Bank um die Versteuerung kümmert. Das macht vor allem dann Sinn, wenn der Sparerfreibetrag bereits bei einem Konto überschritten wird. Da die Bank alles direkt an das Finanzamt überweist, erspart sich der Kunde bürokratischen Aufwand.

Die Gültigkeitsdauer ist nicht eingeschränkt

Denken Sie darüber nach, einen Freistellungsauftrag zu unterschreiben? Wer einen Freistellungsauftrag unterschreibt, kann diesen Freistellungsauftrag ändern. Generell ist die Gültigkeitsdauer nicht eingeschränkt. Sobald dieser aktiviert wurde, gilt er bis auf Weiteres. Den Freistellungsauftrag ändern ist ein Kinderspiel. So kann der Kunde zum Beispiel den Betrag, der von der Steuer befreit werden soll, erhöhen oder verringern. Nimmt der Kunde auf Konto A – 700 Euro ein, kann er demnach bei Konto B noch 101 Euro sparen. Ändert sich das Ganze, lassen sich die Summen ebenso anpassen. Einen Freistellungsauftrag ändern ist direkt bei der Bank oder bei manchen Online Banking möglich. Eine Änderung muss ebenso mit der Unterschrift bestätigt werden. Die Bank muss dies vor dem Finanzamt beweisen können.