Wüstenrot Freistellungsauftrag: Formular hochladen statt Kundenportal
Wüstenrot hat für den Freistellungsauftrag kein Online-Portal. Sie laden das Formular als PDF herunter, füllen es aus, unterschreiben und schicken es per Upload über das Wüstenrot-Kontaktformular oder per Post an die Wüstenrot Bausparkasse AG in Kornwestheim. Für das laufende Jahr muss der Auftrag bis zum 15. Dezember vorliegen.
Auf einen Blick
- Online / Portal
- nein – nur Formular
- Formular
- Wüstenrot-Freistellungsauftrag (PDF)
- Einreichen
- Upload über das Kontaktformular oder per Post an die Wüstenrot Bausparkasse AG in Kornwestheim (Anschrift oben auf dem Formular)
- Frist
- 15. Dezember für das laufende Jahr
- Gilt für
- alle Ihre Wüstenrot-Verträge, auch Gemeinschaftsverträge von Eheleuten
- Vertrag ausgezahlt
- beim letzten Vertrag endet der Auftrag automatisch zum Jahresende
Schritt für Schritt: Formular einreichen
- PDF herunterladenDas Formular finden Sie auf der Wüstenrot-Seite „Steuerfragen“. Es ist derselbe Vordruck für neue Aufträge und für Änderungen.
- AusfüllenVertragsnummer, persönliche Daten, Steuer-Identifikationsnummer und Freibetrag eintragen. Die Steuer-ID ist Pflicht – ohne sie gilt der Auftrag nicht. Was in die einzelnen Felder gehört, steht im nächsten Abschnitt.
- UnterschreibenBei einem gemeinsamen Auftrag unterschreiben beide Ehe- oder Lebenspartner, beim Vertrag eines Kindes die gesetzlichen Vertreter.
- HochladenScannen oder fotografieren Sie das unterschriebene Formular und laden Sie es über das allgemeine Kontaktformular von Wüstenrot hoch. Das ist der schnellste Weg.
- Oder per PostAls Empfänger nennt das Formular die Wüstenrot Bausparkasse AG in Kornwestheim, die vollständige Anschrift steht oben auf dem Vordruck. Planen Sie dann ein paar Tage mehr ein.
Abläufe Stand Oktober 2026. Ändert Wüstenrot den Weg, steht das auf der Seite „Steuerfragen“.
Das Wüstenrot-Formular: Besonderheiten beim Ausfüllen
Der Vordruck folgt dem amtlichen Muster des Bundesfinanzministeriums, hat aber ein paar Felder, die es bei anderen Banken so nicht gibt:
- Vertragsnummer / Kontonummer: Tragen Sie die Nummer eines Ihrer Bausparverträge ein. Der Auftrag gilt laut Formular trotzdem für alle Ihre Konten bei der Wüstenrot Bausparkasse – Sie brauchen also nicht für jeden Vertrag ein eigenes Blatt.
- Familienstand als Ziffer: 1 = ledig, 2 = verheiratet oder eingetragene Lebenspartnerschaft, 3 = verwitwet, 4 = geschieden, 5 = getrennt lebend, 6 = verheiratet, getrennt veranlagt.
- Gemeinsamer Freistellungsauftrag: Nur ankreuzen, wenn Sie den Auftrag zusammen mit Ehe- oder Lebenspartner erteilen. Dann gehören Name, Geburtsdatum und Steuer-ID des Partners dazu.
- Betrag: „bis zu einem Betrag von … EUR“, wenn Sie den Freibetrag auf mehrere Banken verteilen; den vollen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € bzw. 2.000 €, wenn Wüstenrot Ihre einzige Bank mit Zinsen ist; „über 0 EUR“ nur für Ehepaare, die allein die Verlustverrechnung wollen – bei reinen Bausparzinsen spielt das kaum eine Rolle.
- Geltung: Der Beginn ist mit 01.01. vorgedruckt. Danach wählen Sie „so lange, bis Sie einen anderen Auftrag … erhalten“ oder ein Enddatum, das immer der 31.12. eines Jahres ist.
- Streichen: Auf dem Vordruck stehen Wahlformen wie „ich/wir“ und „1.000 EUR/2.000 EUR“. Streichen Sie, was nicht zutrifft.
Die allgemeinen Felder erklärt die Ausfüllhilfe Zeile für Zeile.
Warum der 15. Dezember so wichtig ist
Wüstenrot nennt auf der Seite „Steuerfragen“ den 15. Dezember als spätesten Termin für das laufende Jahr. Fehlt der Auftrag bei der Zinsgutschrift, führt die Bausparkasse Abgeltungsteuer ab. Was das kostet, zeigt ein Beispiel mit 250 € Guthabenzinsen:
| Ihre Situation | Steuersatz | Abzug bei 250 € Zinsen |
|---|---|---|
| ohne Kirchensteuer | 26,375 % | 65,94 € |
| Kirchensteuer 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) | 27,82 % | rund 69,55 € |
| Kirchensteuer 9 % (übrige Länder) | 27,99 % | rund 69,98 € |
| mit ausreichendem Freistellungsauftrag | – | 0 € |
Tipp: Legen Sie sich eine Erinnerung für Ende November. Dann bleibt genug Puffer für Upload oder Post, auch wenn eine Rückfrage kommt.
Steuer schon abgezogen – so kommt das Geld zurück
Noch im selben Jahr: Wurden Steuern abgeführt, zum Beispiel weil ein Vertrag mitten im Jahr aufgelöst wurde, können Sie für das laufende Jahr nachträglich einen ausreichenden Freistellungsauftrag einreichen. Wüstenrot meldet den Freibetrag dann an das Finanzamt; sobald die Erstattung bei der Bausparkasse eingegangen ist, überweist Wüstenrot den Betrag an Sie.
Nach Jahresende: Anfang des Jahres schickt Wüstenrot zusammen mit dem Jahreskontoauszug die Steuerbescheinigung für das Vorjahr. Darauf steht, wie viel Steuer abgeführt wurde. Mit ihr holen Sie den Abzug über die Anlage KAP zurück – auch wenn Sie sonst keine Steuererklärung abgeben müssten. Wie das geht: Kapitalerträge in der Steuererklärung.
Wüstenrot-Freistellungsauftrag ändern oder löschen
Solange Sie Verträge mit Guthabenzinsen haben, läuft jede Änderung über das Formular: Erhöhen, senken oder auf 0 setzen – Sie reichen einen neuen Auftrag als Änderungsantrag ein, er ersetzt den alten. Nach oben ist das jederzeit möglich, nach unten nur bis zu dem Betrag, den Wüstenrot im laufenden Jahr bereits berücksichtigt hat.
Haben Sie bei Wüstenrot keine aktiven Verträge mehr, können Sie den Freistellungsauftrag formlos löschen lassen – ein kurzes Schreiben genügt. Allgemeines dazu: Freistellungsauftrag kündigen und Freistellungsauftrag ändern.
Vertrag ausgezahlt: Was passiert mit dem Auftrag?
War der ausgezahlte Vertrag Ihr letzter bei Wüstenrot, erlischt der Freistellungsauftrag laut Wüstenrot automatisch zum Jahresende des Auszahlungsjahres. Das deckt sich mit der Vereinfachungsregel des Bundesfinanzministeriums für beendete Geschäftsbeziehungen.
Für die Praxis heißt das: Im Jahr der Auszahlung braucht der Auftrag noch seinen Betrag, denn mit der Auszahlung werden meist die letzten Zinsen gutgeschrieben. Ab dem 1. Januar danach ist dieser Teil Ihres Freibetrags frei – erhöhen Sie dann den Auftrag bei der Bank, bei der Sie weiter Zinsen oder Dividenden bekommen. Der Rechner hilft bei der neuen Verteilung.
Riester-Bausparvertrag: kein Freistellungsauftrag nötig
Für Zinsen auf einen Riester-Bausparvertrag (Wohn-Riester) zieht Wüstenrot keine Abgeltungsteuer ab. Diese Erträge werden erst ab Rentenbeginn nachgelagert besteuert. Ein Freistellungsauftrag wirkt sich hier also nicht aus. Haben Sie bei Wüstenrot nur einen Riester-Vertrag, können Sie Ihren Freibetrag vollständig bei anderen Banken einsetzen.
Ehepaare, Kinder und Geringverdiener
Ehepaare: Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können einen gemeinsamen Auftrag bis 2.000 € erteilen oder jeder einen eigenen bis 1.000 €. Ein gemeinsamer Auftrag gilt bei Wüstenrot für gemeinsame Verträge und für Verträge, die nur auf einen von beiden laufen. Was besser passt, steht unter Freistellungsauftrag für Verheiratete.
Kinder: Für den Bausparvertrag eines Kindes braucht es einen eigenen Auftrag auf den Namen des Kindes, den die gesetzlichen Vertreter unterschreiben. Mehr unter Freistellungsauftrag für Kinder.
Niedriges Einkommen: Wer insgesamt so wenig verdient, dass keine Einkommensteuer anfällt, kann statt des Freistellungsauftrags eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragen und bei Wüstenrot einreichen. Dann werden die Zinsen ganz ohne Steuerabzug gutgeschrieben, auch über 1.000 € hinaus. Die Bescheinigung gilt höchstens drei Jahre und endet immer zum Jahresende. Ob sie für Sie passt, hängt vom gesamten Einkommen ab – 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 €.
Kirchensteuer auf Bausparzinsen
Seit 2015 behält Wüstenrot die Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisch ein. Den Satz – 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Kapitalertragsteuer – teilt das Bundeszentralamt für Steuern mit. Der Freistellungsauftrag senkt auch die Kirchensteuer, weil sie an der Kapitalertragsteuer hängt: Bleiben die Zinsen im Freibetrag, fällt keine an.
Wer nicht möchte, dass das Kirchensteuermerkmal weitergegeben wird, kann einen Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern einlegen – nur mit dessen amtlichem Formular, nicht bei Wüstenrot und nicht formlos. Damit er für das Folgejahr gilt, muss er bis zum 30. Juni vorliegen. Folge: Sie müssen dann eine Steuererklärung abgeben, und das Finanzamt erhebt die Kirchensteuer dort.
Mehrere Bausparverträge, mehrere Bausparkassen
Alle Ihre Wüstenrot-Verträge teilen sich einen Auftrag. Sparen Sie zusätzlich bei Schwäbisch Hall, der LBS oder der Debeka, braucht jede Bausparkasse einen eigenen Auftrag. Die Summe aller Aufträge darf 1.000 € (Ehepaare 2.000 €) nicht übersteigen – der Rechner hilft beim Aufteilen. Hintergrund zur Steuer auf Bausparzinsen: Freistellungsauftrag für den Bausparvertrag.
Häufige Fragen zu Wüstenrot
Kann ich den Wüstenrot-Freistellungsauftrag online ändern?
Ein Kundenportal dafür gibt es nicht. Online geht nur das Hochladen des unterschriebenen Formulars über das Kontaktformular von Wüstenrot.
Wohin schicke ich den Freistellungsauftrag per Post?
An die Wüstenrot Bausparkasse AG in Kornwestheim. Die vollständige Anschrift mit Postleitzahl ist oben auf dem Formular als Empfänger eingedruckt.
Bis wann muss der Auftrag bei der Wüstenrot Bausparkasse sein?
Für das laufende Jahr spätestens bis zum 15. Dezember. Wurde schon Steuer abgeführt, können Sie im selben Jahr noch nachreichen; danach bleibt die Steuererklärung.
Brauche ich für jeden Bausparvertrag einen eigenen Auftrag?
Nein. Ein Auftrag gilt für alle Ihre Verträge bei Wüstenrot, auch für Gemeinschaftsverträge mit Ehe- oder Lebenspartner.
Wann kommt die Steuerbescheinigung von Wüstenrot?
Anfang des Jahres zusammen mit dem Jahreskontoauszug, für das abgelaufene Jahr.
Ich habe keinen Vertrag mehr bei Wüstenrot. Was tun?
War die Auszahlung Ihres letzten Vertrags, erlischt der Auftrag zum Jahresende automatisch. Ohne aktive Verträge können Sie ihn außerdem formlos löschen lassen.
Quellen
- Wüstenrot: Steuerfragen (Service-Seite)
- Wüstenrot: Formular Freistellungsauftrag (PDF)
- BMF-Schreiben „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“ vom 14.05.2025, Rn. 255–261
- § 20 Abs. 9 EStG – Sparer-Pauschbetrag
- § 32d EStG – Abgeltungsteuer, Kirchensteuer
- § 44a EStG – Freistellungsauftrag, Steuer-ID, NV-Bescheinigung