Freistellungsauftrag für Kinder

Kinder müssen in einigen Fällen genauso Steuern zahlen, wie Erwachsene. Vor allem dann, wenn es sich um die Kapitalsteuer handelt. Deswegen gibt es den Freistellungsauftrag Kind. Dieser kann von den Eltern beantragt werden. Tun sie dies nicht, wird die Steuer direkt abgezogen und an das Finanzamt abgeführt.

An diesem Punkt sollten Eltern wirklich aufpassen. Da Kinder mit der Steuer nur wenig am Hut haben, gibt es natürlich auch keine Nachzahlungen. Das bedeutet, die Steuer bleibt beim Finanzamt liegen. Ein Freistellungsauftrag für Kinder lohnt sich demnach fast mehr als bei Erwachsenen, die mit Steuerforderungen konfrontiert werden. Gibt es eine offene Steuerschuld, so werden die Freibeträge direkt vom Finanzamt abgezogen. Es sei denn, der Kunde behält sich das Geld, dann muss er die offenen Beträge natürlich auch leisten.

Kapitalertragssteuer auch für Kinder

Zurzeit liegt die Kapitalertragssteuer bei 30% und zusätzlich gibt es einen 5,5%-Solidaritätszuschlag. Kinder können den Freistellungsauftrag Kind natürlich nicht beantragen. Das muss ein gesetzlicher Vertreter tun, solange das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht wurde. Der Freistellungsauftrag Kinder wird erst dann gültig, wenn alle Erziehungsberechtigten unterschreiben. Gibt ein Elternteil nicht das Einverständnis dazu, kann der Freistellungsauftrag Kinder leider nicht ausgeführt werden.

Direkt bei der Bank beantragen

Wie bei Erwachsenen wird auch bei Kindern der Freistellungsauftrag direkt online oder per Formular beantragt. Die Bank leitet diesen Auftrag direkt an das zuständige Finanzamt mit. Das Kind muss bei der Antragsstellung nicht anwesend sein, es genügt die Unterschrift der Eltern. Sobald das Kind, das 18. Lebensjahr erreicht hat, kann es sich selber um einen Freistellungsauftrag bemühen. Volljährige Personen benötigen nicht mehr das Einverständnis der Eltern.