Freistellungsauftrag Bausparvertrag: Alles Wichtige auf einen Blick

Die Zinserträge eines Bausparvertrags gelten als Kapitalertrag und werden dementsprechend besteuert. Mit einem Freistellungsauftrag Bausparvertrag können Sie jedoch Steuern sparen und Ihre Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei erhalten. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie über den Freistellungsauftrag für Ihren Bausparvertrag wissen müssen.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag ist eine Erklärung, die Sie Ihrer Bank oder Bausparkasse geben, dass Zinserträge aus Kapitalanlagen bis zu einer bestimmten Höhe nicht der Abgeltungssteuer unterliegen sollen. Diese Grenze wird als Sparer-Pauschbetrag bezeichnet und beträgt derzeit 801 Euro für Einzelpersonen und 1.602 Euro für verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden.

Warum ist ein Freistellungsauftrag für einen Bausparvertrag wichtig?

Ein Bausparvertrag ist eine Form der Geldanlage, bei der Sie regelmäßig Geld einzahlen und dafür Zinsen erhalten. Diese Zinserträge gelten als Kapitalerträge und sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent der Kapitalerträge, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Mit einem Freistellungsauftrag können Sie jedoch verhindern, dass diese Steuer automatisch auf die Zinserträge Ihres Bausparvertrags erhoben wird.

Wie stelle ich einen Freistellungsauftrag für meinen Bausparvertrag?

Um einen Freistellungsauftrag für Ihren Bausparvertrag zu erteilen, müssen Sie ein entsprechendes Formular ausfüllen und an Ihre Bausparkasse senden. Dieses Formular können Sie in der Regel auf der Website Ihrer Bausparkasse herunterladen oder direkt in einer Filiale abholen. Wichtig ist, dass Sie auf dem Formular Ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben und den Betrag festlegen, bis zu dem Sie Ihre Kapitalerträge steuerfrei erhalten möchten.

Wie hoch sollte der Freistellungsauftrag für meinen Bausparvertrag sein?

Die Höhe Ihres Freistellungsauftrags hängt von Ihren persönlichen Umständen und Ihrer finanziellen Situation ab. Grundsätzlich gilt: Je höher Ihre Zinserträge aus dem Bausparvertrag sind, desto höher sollte auch Ihr Freistellungsauftrag sein. Allerdings dürfen Sie den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (oder 1.602 Euro für verheiratete Paare) nicht überschreiten.

Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag für meinen Bausparvertrag stelle?

Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag für Ihren Bausparvertrag stellen, führt Ihre Bausparkasse automatisch die Abgeltungssteuer auf Ihre Zinserträge ab und führt diese an das Finanzamt ab. Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent der Kapitalerträge, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Kann ich einen Freistellungsauftrag rückwirkend für meinen Bausparvertrag stellen?

In der Regel können Sie einen Freistellungsauftrag nicht rückwirkend stellen. Das bedeutet, dass der Freistellungsauftrag nur für zukünftige Zinserträge gilt und nicht für bereits erhaltene Zinserträge.

Was passiert, wenn ich meinen Bausparvertrag kündige?

Wenn Sie Ihren Bausparvertrag kündigen, sollten Sie gleichzeitig auch Ihren Freistellungsauftrag widerrufen. Andernfalls könnte es passieren, dass Ihre Bausparkasse weiterhin einen Freistellungsauftrag für Sie führt, obwohl Sie keinen Bausparvertrag mehr haben.

Fazit

Ein Freistellungsauftrag für einen Bausparvertrag kann Ihnen helfen, Steuern zu sparen und Ihre Kapitalerträge voll auszuschöpfen. Es lohnt sich daher, sich frühzeitig über die Möglichkeiten und Voraussetzungen eines Freistellungsauftrags zu informieren und diesen gegebenenfalls bei Ihrer Bausparkasse zu beantragen.