Egal, bei welcher Bank sich der Kunde befindet, dieser muss seine Zinseinkünfte aus Kapitalvermögen versteuern. Das gilt für alle Personen, die in Deutschland ein Konto besitzen. Ein Teil bleibt dabei steuerfrei, der Rest wird direkt von der Bank an das Finanzamt übermittelt.
Möchte der Kunde es selber versteuern, so ist ein Freistellungsauftrag nötig. Die Abgeltungssteuer beträgt 25%. Bis zu 901 Euro bleiben steuerfrei für Alleinstehende und bis zu 1.602 Euro für Verheiratete. Alles, was darüber geht, wird an das Finanzamt abgeführt. Wer einen Volkswagen Bank Freistellungsauftrag machen möchte, sollte sich an seinen Bankberater wenden. Seit 2011 muss die Steuer Identifikationsnummer eingetragen werden. Diese ist verpflichtend, auch die, vom Ehegatten. Nähere Informationen über den Freistellungsauftrag Volksbank gibt es direkt bei der Volksbank Filiale. Wer noch nähere Informationen diesbezüglich haben möchte, kann sich dort informieren oder über die Webseite schlaumachen