Der Freistellungsauftrag: Nutzen Sie den Sparerpauschbetrag optimal

Ein Exemption order amount, oder auf Deutsch, Freistellungsauftrag, ist ein wichtiges Werkzeug für Anleger und Sparer in Deutschland. Durch die Erhöhung des Sparerpauschbetrags im Jahr 2023 können Sie jetzt noch mehr Ihrer Kapitalerträge steuerfrei einbehalten. In diesem Artikel erklären wir, was ein Freistellungsauftrag ist, wie Sie diesen optimal nutzen können und welche Änderungen im Jahr 2023 auf Sie zukommen.

1. Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag ist eine Anweisung, die Sie Ihrer Bank oder Sparkasse erteilen können, um einen bestimmten Betrag Ihrer Kapitalerträge steuerfrei zu stellen. Dieser Betrag wird als Sparerpauschbetrag bezeichnet. Bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags müssen Sie für Ihre Kapitalerträge keine 25 Prozent Abgeltungssteuer, keinen Solidaritätszuschlag sowie keine Kirchensteuer bezahlen. Erst wenn Ihre Kapitalerträge den Freibetrag überschreiten, sind die Beträge zu versteuern1.

2. Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?

Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 wird der Sparerpauschbetrag für Alleinstehende von bisher 801 Euro auf 1.000 Euro und für Ehepaare oder Lebenspartner von bisher 1.602 Euro auf 2.000 Euro angehoben12. Das entspricht einer Erhöhung des Steuerfreibetrages von knapp 25 Prozent3.

3. Wie erteile ich einen Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag kann ganz einfach online oder schriftlich bei Ihrer Bank oder Sparkasse erteilt werden12. Beachten Sie, dass Sie für jeden Freistellungsauftrag Ihre Steuer-Identifikationsnummer bereithalten müssen4. Ohne diese Nummer ist der Freistellungsauftrag nicht gültig5.

4. Kann ich mehrere Freistellungsaufträge erteilen?

Ja, Sie können mehrere Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken erteilen16. Allerdings darf die Summe aller Freistellungsaufträge den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten4. Übersteigt die Summe Ihrer Freistellungsaufträge den Sparerpauschbetrag, kann dies als Verstoß gegen das Steuerrecht gewertet werden und zu Strafen führen2.

5. Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag erteile?

Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag erteilen, behält Ihre Bank automatisch die Abgeltungssteuer auf alle Ihre Kapitalerträge ein und führt diese direkt an das Finanzamt ab1. Sie können sich jedoch die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer später im Rahmen Ihrer Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen2.

6. Freistellungsauftrag für Kinder

Auch für Konten von Kindern können Eltern einen Freistellungsauftrag einrichten3. Da die Kapitaleinkünfte von Minderjährigen keinen Einfluss auf den Freibetrag der Eltern haben, kann dies eine gute Möglichkeit sein, die steuerfreien Kapitalerträge zu erhöhen13.

7. Gibt es Ausnahmen bei der Freistellung von Kapitalerträgen?

Ja, es gibt bestimmte Situationen, in denen Kapitalerträge nicht im Rahmen des Freistellungsauftrages berücksichtigt werden können. Dazu gehören beispielsweise Kapitalerträge aus geschlossenen Fonds oder bei Konten, die der betrieblichen Kapitalanlage dienen17.

8. Die NV-Bescheinigung: Eine Alternative zum Freistellungsauftrag

Für Personen mit geringen Einkünften bietet sich die Möglichkeit, eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt zu beantragen6. Mit dieser Bescheinigung müssen Sie keine Abgeltungssteuer zahlen, auch wenn Ihre Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag überschreiten8.

9. Die Vorteile eines Freistellungsauftrags

Ein Freistellungsauftrag bietet Ihnen mehrere Vorteile:

  • Sie können einen Teil Ihrer Kapitalerträge steuerfrei einbehalten.
  • Sie vermeiden unnötige Steuerzahlungen an das Finanzamt.
  • Sie behalten den Überblick über Ihre steuerfreien Kapitalerträge.

10. Fazit

Der Freistellungsauftrag ist ein wichtiges Instrument für Anleger und Sparer in Deutschland, um den Sparerpauschbetrag optimal zu nutzen. Durch die Erhöhung des Sparerpauschbetrags im Jahr 2023 können Sie noch mehr Ihrer Kapitalerträge steuerfrei einbehalten. Es ist wichtig, Ihre Freistellungsaufträge regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, um unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden.

Footnotes

  1. Quelle: Artikel 1 2 3 4 5 6 7
  2. Quelle: Artikel 2 2 3 4
  3. Quelle: Artikel 3 2 3
  4. Quelle: Artikel 4 2
  5. Quelle: Artikel 5
  6. Quelle: Artikel 6 2
  7. Quelle: Artikel 7
  8. Quelle: Artikel 8