Einige Kunden fragen, ob sich der Freistellungsauftrag rückwirkend verändern lässt. Ja, er lässt sich noch verändern, solange der Freibetrag nicht komplett ausgenutzt wurde. Gab es noch keine Kapitalerträge, so kann der Freibetrag der jeweiligen Bank rückwirkend verändert werden.
Das ist zum Beispiel dann möglich, wenn die Zinsen bei etwa 400 Euro liegen. So hätte der Kunde immer noch 401 Euro übrig und kann diese natürlich direkt noch bei einer anderen Bank freistellen lassen. Wichtig ist, dass der Kunde den Überblick behält. Wer mehrere Konten sein eigen nennt, sollte gut aufpassen, wie hoch die einzelnen Freistellungspauschalen sind. Da viele Banken ein Online Banking anbieten, wo der Kunde Einsicht hat, sollte diese Funktion unbedingt genützt werden. Auch ohne Internet kann der Kunde jederzeit bei der Bank nachfragen oder sich das Ganze durch die Kontoauszüge ausrechnen lassen.Freistellungsauftrag rückwirkend verändern ist ganz leicht möglich.
Pauschbetrag nicht vergessen
Wichtig ist nur, dass die 801 Euro nicht überschritten werden. Bis dahin können die Beträge nach Lust und Laune noch angepasst werden. Das macht vor allem dann Sinn, wenn zum Beispiel mehrere Konten parallel laufen. Hat das eine Konto plötzlich mehr einnahmen als das andere, muss der Freibetrag schon verändert werden. Sobald die Dividendengutschrift erfolgte, ist eine Änderung nicht mehr möglich. Dies bringt dem Kunden generell wenig, da dieser sowieso nicht mehr als 801 Euro gutgeschrieben bekommt.