In der Welt der Finanzen können sogar kleine Strategien erhebliche Auswirkungen haben. Eine davon ist der Freistellungsauftrag für Kinder. Es handelt sich hierbei um eine Möglichkeit, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei zu halten. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Leitfaden über den Freistellungsauftrag für Kinder, seine Vorteile und wie man ihn effektiv nutzt.
Grundlagen der Kapitalertragssteuer
Alle Arten von Einkommen unterliegen der Steuer. Dazu gehören auch Zinserträge aus Sparkonten, Tagesgeldkonten und Festgeldkonten für Kinder. Diese Erträge unterliegen der Kapitalertragssteuer bzw. Abgeltungssteuer. Der aktuelle Steuersatz beträgt 25 % plus Solidaritätszuschlag. In Deutschland gelten Freibeträge, die als Sparer-Pauschbetrag bezeichnet werden. Bis zu einem bestimmten Betrag müssen also keine Steuern auf Zinserträge abgeführt werden.
Freistellungsauftrag: Was ist das genau?
Ein Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an die Bank, bis zu einem bestimmten Betrag keine Kapitalertragsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Jeder Bürger in Deutschland kann Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 1.000 Euro steuerfrei erzielen bzw. freistellen. Sind bei der Bank keine Freistellungsaufträge eingereicht, führt die Bank für Zinserträge 25 % Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag und bei Kirchenzugehörigkeit Kirchensteuer auf den Zinsertrag ab.
Freistellungsauftrag für Kinder: Was ist zu beachten?
Auch für minderjährige Kinder, die ein eigenes Sparkonto oder ein Tagesgeldkonto besitzen, sind darauf anfallende Kapitalerträge aus Zinsen nicht steuerfrei. Auch hier gilt eine Freistellungsgrenze von 1.000 Euro. Bei Zinsen über diesen Betrag hinaus ist Kapitalertragssteuer / Abgeltungssteuer zu zahlen. Es muss ein Freistellungsauftrag eingereicht werden. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf die 1.000 Euro-Grenze nicht überschreiten.
Nichtveranlagungsbescheinigung
Sollten die Kinder Zinserträge über 1.000 Euro im Jahr erzielen, jedoch unter dem Grundfreibetrag bleiben, fallen ebenfalls noch keine Steuern an. In diesem Fall ist es ratsam, eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen.
Steuersparmodell „Kind“ – Was ist legal?
Es ist möglich, in der Familie vorhandenes Kapital „geschickt zu verteilen“. Entscheidend ist jedoch die Inhaberschaft des Kontos. Um für Kinder einen eigenen Freistellungsauftrag stellen zu können, muss die Inhaberschaft des Festgeld- oder Tagesgeldkontos auf das Kind lauten. Dies ist nicht bei allen Banken möglich.
Geld auf einem Kinderkonto gehört dem Kind!
Eltern sollten sich darüber im Klaren sein, dass der Zugriff auf ein Kinderkonto rechtlich eingeschränkt ist. Das Geld auf dem Kinderkonto gehört dem Kind und darf nicht für die eigenen Bedürfnisse verwendet werden.
Mehrere Konten für die Kinder – Was tun?
Oftmals haben Kinder ein Sparkonto und ein Anlagekonto. Die Konten sind dabei häufig bei verschiedenen Anbietern. In diesem Fall muss für jede Bank einzeln ein separater Freistellungsauftrag für das Kind erstellt werden.
Abgeltungssteuer nicht nur auf Zinsen
Die Kapitalertragsteuer wird nicht nur auf Zinsen erhoben. Auch auf Dividendenzahlungen von Aktien, Fondsausschüttungen und den Wertgewinn beim Verkauf von Investmentanteilen fordert das Finanzamt Abgeltungssteuer.
Vollständiger Vermögensübertrag
Um die Kapitalerträge steuerlich dem Kind und nicht den Eltern zurechnen zu können, muss das Vermögen vollständig auf das Kind übertragen und eine strikte Vermögenstrennung vorgenommen werden. Dies geschieht in der Regel durch eine Schenkung, die vertraglich fixiert wird.
Übersicht Freistellungsauftrag für Kinderdepots
Punkte | Beschreibung |
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Wer darf einen Freistellungsauftrag stellen? | Gesetzliche Vertreter, in der Regel die Eltern |
Höhe des Freibetrags | 801 Euro pro Jahr (Stand 2021) |
Wann ist ein Freistellungsauftrag sinnvoll? | Wenn das Kind Einkommen aus Kapitalvermögen hat, z.B. aus einem Depot |
Wie wird der Freistellungsauftrag gestellt? | In der Regel über das Online-Portal oder Formular der Bank / des Brokers |
Was passiert ohne Freistellungsauftrag? | Es wird Kapitalertragsteuer automatisch abgeführt, diese kann aber ggf. über die Steuererklärung zurückgeholt werden |
Zusammenfassung
Kinder haben genau wie Erwachsene Anspruch auf einen Sparer-Pauschbetrag und einen steuerlichen Grundfreibetrag. Durch einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung können Eltern die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ihrer Kinder vermeiden.
Allerdings muss das Vermögen vollständig auf das Kind übertragen werden und die Eltern dürfen nicht ohne weiteres auf das verschenkte Kapital und dessen Erträge für eigene Zwecke zurückgreifen. Sowohl der Freistellungsauftrag als auch die Nichtveranlagungsbescheinigung können eine effektive Methode sein, um die Steuerlast in der Familie zu reduzieren.