Beim Wechsel der Bank oder der Einrichtung eines neuen Kontos werden Sie in der Regel mit dem Ausfüllen eines Freistellungsauftrages konfrontiert. Dies ist durchaus sinnvoll, da Sie auf diese Weise Steuern sparen können. Hier erfahren Sie, wie das Formular für den Freistellungsauftrag richtig ausgefüllt wird.
Die Antragsformulare der jeweiligen Banken sehen im Grunde genommen sehr ähnlich aus. Dasss bedetuet, wenn Sie einmal einen derartigen Antrag ausgefüllt haben, sollte es auch bei neuerlicher Beantragung keine Probleme mehr geben.
Was muss man beim „ersten Mal“ beachten?
Freistellungsauftrag – Formularkopf
Wie bei den meisten Formularen sind hier vom Antragssteller die „Stammdaten“ einzutragen.
Dazu zählen:
- Name, Vorname des Antragsstellers (wer erwirtschaftet die Kapitalerträge – Gläubiger)
- Geburtsdatum des Antragstellers
- Steueridentifikationsnummer (unbedingt eintragen – seit 2011 für alle Neuverträge Pflicht)
- Anschrift (Postleitzahl, Wohnort, Straße und Hausnummer)
- Kontonummer des Antragstellers
- Status (ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, dauernd getrennt lebend – wichtig für die Berechnung der Höhe des Sparerfreibetrages)
- Angaben ob und vom wem (Ehegatten)ein gemeinsamer Freistellungsauftrag gestellt wird (Daten des Ehegatten – nur auszufüllen, wenn gemeinsam gestellt wird)
Freistellungsantrag – eigentlicher Antrag
Im nächsten Abschnitt des Formulars geben Sie durch das Ankreuzen der jeweiligen Punkte zu Protokoll wie Sie den gesetzlichen Sparerfreibetrag in Anspruch nehmen möchten.
Folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl (mehrfach wählbar):
- bis zum einem Betrag von … € – wer den Sparerfreibetrag von 801/1.602 Euro auf mehrere Kreditinstitute verteilen möchte, der sollte hier ein Kreuz setzen und angeben bis zu welchem Betrag dies für die aktuelle Bank geschehen soll
- bis zur Höhe des für mich/uns geltenden Sparerfreibtrages … – wer den vollen Sparerfreibetrag für dieses Konto in Anspruch nehmen will, sollte diesen Punkt ankreuzen
- über 0 € (nur für die Beantragung der ehegattenübergreifenden Verlustrechnung – keine Löschung) – wer von der Bank einmal jährlich die Kapitalerträge auf allen Konten und Depots gegeneinander aufrechnen lässt um dies steuerlich geltend zu machen, sollte dies ankreuzen
Nachfolgend geben Sie an, ab welchem Zeitpunkt (01.01. XXXX) der Antrag gelten soll oder eben ab Wirksamkeit des Vertrages mit dem Kreditinstitut.
Hierbei müssen Sie noch angeben, ob:
- der Freistellungsauftrag solange gilt, bis Sie der Bank einen neuen Auftrag erteilen
- oder – bis zum Ende eines Jahres (31.12.XXXX)
Freistellungsauftrag – Abschluss und bestehende Freistellungsaufträge anderer Banken
Im unteren Abschnitt des Antragsformulars für einen Freistellungsauftrag werden Ihnen noch einige gesetzliche Hinweise zur Gültigkeit und zur Höhe der Sparerfreibeträge gegeben.
Danach bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift sowie gegebenfalls auch Ihr Ehepartner, dass die gemachten Angaben vollständig und korrekt sind.
Im Beiblatt werden Ihnen zudem noch Hinweise zum Ausfüllen und zu den Grundlagen eines Freistellungsantrages gegeben.
Im letzten Teil des Antragsformulars finden Sie noch eine Auflistung der bisher erteilten Freistellungsaufträge bei anderen Banken und wie viel des Sparerfreibetrages dadurch schon genutzt wurden.
Davon ist zudem abhängig, wie viel Sie für diesen Antrag noch in Anspruch nehmen können.
Freistellungsauftrag – Unterschiede bei den jeweiligen Banken
Wie bereits erwähnt gibt es bei den jeweiligen Kreditinstituten kleinere Unterschiede beim Anrag auf einen Freistellungsauftrag.
Diese Unterschiede beziehen sich aber in der Regel nur auf Vertragsdetials beziehungsweise in der Aufbereitung des Antragsformulars.
1. Zweck des Freistellungsauftrags
Mit einem Freistellungsauftrag können Sie erreichen, dass Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Obergrenze steuerfrei bei Ihnen eingehen. Bei Einzelpersonen liegt diese Grenze bei 801 Euro, bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern bei 1.602 Euro. Übersteigen Ihre Kapitalerträge diesen Betrag, so werden sie vollständig mit der Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer belastet.
„Ein Freistellungsauftrag sichert Ihre Kapitalerträge vor der automatischen Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.“
2. An welche Bank soll der Freistellungsauftrag gerichtet sein?
Der Freistellungsauftrag ist immer an die Bank zu richten, bei der Sie Ihr Konto oder Depot führen. Haben Sie Konten oder Depots bei mehreren Banken, müssen Sie bei jeder Bank einen separaten Freistellungsauftrag stellen.
Hinweis:
„Ein Freistellungsauftrag gilt immer nur für die Bank, bei der er gestellt wird.“
3. Persönliche Daten eintragen
In den Freistellungsauftrag tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein: Name, Geburtsdatum, eventuell Geburtsname und Ihre aktuelle Adresse. Außerdem benötigt die Bank Ihre Kontonummer.
4. Gemeinsame oder einzelne Freistellungsaufträge
Ehepartner, die gemeinsam veranlagt werden, können den Freistellungsauftrag unabhängig von der Höhe nur zusammen erteilen und unterschreiben. Getrennt veranlagte Ehegatten hingegen dürfen ausschließlich separate Freistellungsaufträge erteilen.
Hinweis:
„Gemeinschaftskonten können nur freigestellt werden, wenn es sich um Konten von gemeinsam veranlagten Ehepartnern handelt.“
5. Freistellungsbetrag festlegen
Sie können selbst festlegen, bis zu welchem Betrag Ihre Kapitalerträge ohne Steuerabzug gutgeschrieben werden sollen. Beachten Sie jedoch, dass der Freistellungsbetrag nicht höher sein darf als der Sparer-Pauschbetrag.
6. Gültigkeitsdatum des Freistellungsauftrags
Der Freistellungsauftrag gilt grundsätzlich ab dem Datum seiner Erteilung. Möchten Sie, dass der Auftrag erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft tritt, tragen Sie das gewünschte Datum ein.
7. Änderung und Löschung eines Freistellungsauftrags
Ein Freistellungsauftrag kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Bei Änderung des Familienstands (Heirat oder Scheidung) ist es notwendig, einen neuen Freistellungsauftrag zu erteilen.
8. Summe der Freistellungsaufträge
Wenn Sie bei mehreren Banken Freistellungsaufträge erteilen, darf die Summe der freigestellten Beträge Ihren persönlichen Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen.
9. Meldung an das Finanzamt
Die Banken sind verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern die Höhe der von der Abgeltungssteuer freigestellten Kapitalerträge zu melden.
10. Freistellungsauftrag für Minderjährige
Für Konten oder Depots von Minderjährigen ist ein gesonderter Freistellungsauftrag erforderlich. Dieser muss von den gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden.
Ein sorgfältig ausgefüllter Freistellungsauftrag hilft Ihnen dabei, Ihre Kapitalerträge optimal zu nutzen. Nehmen Sie sich die Zeit, alle Angaben korrekt zu machen und den Auftrag regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf anzupassen.
„Ein Freistellungsauftrag bietet die Möglichkeit, Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei zu erhalten. Es ist wichtig, diesen korrekt auszufüllen und regelmäßig zu überprüfen.“