Wer sein hart verdientes Geld nicht automatisch dem Finanzamt überweisen möchte, sollte einen Noris Bank Freistellungsauftrag beantragen. Die Kapitalertragszinsen bleiben somit dem Kunden und werden nicht direkt übermittelt.
Der Freistellungsauftrag ist nur dann möglich, wenn es sich um ein Einzelkonto oder Gemeinschaftskonto bei Ehepaaren handelt. Gibt es nur ein Gemeinschaftskonto für unverheiratet, lässt sich der Norisbank Freistellungsauftrag leider nicht beantragen. In dem Fall muss das Konto entweder aufgelöst oder auf den Norisbank Freistellungsauftrag verzichtet werden. Kinder kommen ebenso in den Genuss, des Freibetrages. Nur müssen hier die Erziehungsberechtigten Unterschrift leisten. Tut einer der beiden Eltern dies nicht, ist der Norisbank Freistellungsauftrag ungültig. In dem Fall müssen die Eltern eine Einigung finden oder darauf verzichten. Die Unterschrift kann alternativ auch als TAN im Online Banking dienen. Dort lässt sich der Freistellungsauftrag ebenso bestellen und ändern. Wer weniger Bürokratischen Aufwand haben möchte, kommt damit auf jeden Fall gut davon.